Erinnerungsgesetze und Nationsbildung im östlichen Europa
Juristische Normen sind ein wenig beachteter, aber elementarer Bestandteil der heutigen Auseinandersetzung über Erinnerung, insbesondere in Europa. Derartige Normen, die offizielle Erinnerungsnarrative prägen und festschreiben, sind zwar nicht ausschließlich im östlichen Europa anzutreffen – Erinnerungsgesetze existieren auch in Spanien, Frankreich oder der Türkei –; aber in der europäischen Gesamtschau sticht die Situation im östlichen Europa doch deutlich hervor. In den ehemals kommunistischen Ländern ist eine Vielzahl innenpolitischer und sogar zwischenstaatlicher Konflikte eng mit solchen Gesetzgebungen verbunden. Das polnische Erinnerungsgesetz des letzten Jahres bildet dafür ein markantes Beispiel.

#GermanDeathCamps: Das polnische Justizministerium begründet auf dieser Homepage in mehreren Sprache (polnisch, englisch, russisch, deutsch, französisch) die 2018 beschlossene Gesetzesänderung. – Foto: Screenshot der Website
Im Februar 2018 wurde in Polen ein Gesetz verabschiedet, das den Vorwurf einer polnischen Mittäterschaft am Holocaust ebenso unter Strafe stellt wie das Sprechen von „polnischen Todeslagern“. Die Verschärfung des Gesetzes über das Institut des Nationalen Gedenkens sorgte für einen internationalen Aufschrei und wurde als Angriff auf die Meinungsfreiheit und als ein in weiten Teilen nicht umsetzbarer Geschichtsrevisionismus kritisiert.1 Nach einem Treffen zwischen den Ministerpräsidenten Polens und Israels wurde das Gesetz schließlich im Juni 2018 abgeändert und der Passus über die strafrechtliche Verantwortung gestrichen. Benjamin Netanyahu und Mateusz Morawiecki gaben eine Erklärung heraus, die die „gemeinsame Verantwortung für freie Forschung, die Förderung gegenseitigen Verständnisses und die Bewahrung der Erinnerung an die Geschichte des Holocaust“ betonte. Sie forderte zudem die Anerkennung und Verurteilung „jedes einzelnen Falles von Grausamkeiten gegen jüdische Menschen, die von Polen während des Zweiten Weltkriegs begangen wurden“.
Das polnische Gesetz ist ein maßgeblicher Indikator für die Entwicklung der Beziehung zwischen Staat und Geschichtsschreibung in Polen. Zugleich wohnt ihm eine überregionale Dynamik inne. Bereits 2015 verabschiedete die Ukraine angesichts des Krieges im Donbass eine Reihe an Dekommunisierungsgesetzen, unterzeichnet vom damaligen Präsidenten Poroschenko. Insbesondere das erste Gesetz über den „Rechtsstatus und die Ehrung des Andenkens an die ukrainischen Freiheitskämpfer im 20. Jahrhundert“ hatte Auswirkungen auf die Beziehungen zu Polen und Russland. Im Zuge dieses Gesetzes wurden per Dekret die „Organisation der ukrainischen Nationalisten“ (OUN) und die „Ukrainische Aufstandsarmee“ (UPA) zu Vorkämpfern für die ukrainische Unabhängigkeit erhoben. Aus polnischer Sicht ist dies problematisch, weil Mitglieder der UPA in den 1940er Jahren massenhaft polnische Zivilisten in Wolhynien umgebracht und teilweise mit den Nationalsozialisten kollaboriert haben. Daher entschied der polnische Sejm, das bereits genannte „Gesetz über das Institut für Nationales Gedenken“ aus dem Jahr 1998 zu erweitern. Infolge dieser Änderung wurde es strafbar, die Verbrechen von Mitgliedern der OUN und UPA in Kollaboration mit dem Dritten Reich zu leugnen. Wenig überraschend wurde dieser Schritt wiederum in der Ukraine scharf kritisiert.
Eine Datenbank zur Analyse von Erinnerungsgesetzen

Englische Übersetzung der 2018 in Polen beschlossenen Gesetzesänderung, die unter anderem die Rede von “polnischen” Konzentrationslagern unter Strafe stellt. – Foto: Screenshot
Das durch die Daimler und Benz Stiftung finanzierte Forschungsvorhaben Erinnerungsgesetze und die Rückkehr der Nation: Russland im Kontext hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb der nächsten zwei Jahre eine umfassende Datenbank über derartige Erinnerungsgesetze aufzubauen. Die Datenbank soll dabei auch die politischen Dynamiken sowie gesellschaftlichen Auswirkungen derartiger Gesetze erfassen. Eine der bemerkenswertesten politischen Verschiebungen ist beispielsweise, dass Erinnerungsgesetze in den 1970er und 1980er Jahren in Westeuropa von linken Parteien initiiert wurden, um aufkommenden Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit einzudämmen. In den letzten Jahren sind solche Gesetze jedoch immer mehr Teil des politischen Arsenals rechter Akteure geworden.2 In diesem Zusammenhang hat sich auch der Charakter von juristischen Erinnerungsnormen geändert. Die Gesetze der 1980er und 1990er Jahre – beispielsweise die französische Loi Gayssot „zur Verhinderung von rassistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Taten“ aus den 1990er Jahren oder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994, dass die Leugnung des Holocausts nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei – hatten den Schutz der Opfer von Gewalttaten und deren Nachkommen zum Ziel. Sie argumentieren, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit durchaus mit deren Grundprinzipien vereinbar sei, da der Schaden für die betroffenen Opfer höchstwahrscheinlich größer sei als der mutmaßliche Nutzen dieser Meinungsfreiheit.3 Heutige Erinnerungsgesetze dienen jedoch viel weniger dem Schutz von Opfern als vielmehr dem Schutz des Staates.
Neben der systematischen Erhebung der Erinnerungsnormen behandelt das Projekt auch die gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Initiativen. Dazu wird in Russland mittels einer Umfrage der Frage nachgegangen, inwiefern Erinnerungsnarrative in einer Gesellschaft durch gesetzgeberische Top-Down-Initiativen beeinflussbar sind. Mithilfe neuer Umfragetechniken trägt eine Untersuchung dieser Effekte dazu bei, die Auswirkung von durch politische Eliten initiierten Erinnerungsprojekte besser zu verstehen.
2014 wurde das russische Strafgesetzbuch um den Artikel 354.1 „Rehabilitierung des Nazismus“ erweitert. Das sogenannte Yarovaya-Gesetz bestraft die Leugnung von NS-Verbrechen sowie Falschinformationen über die Rolle der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe. Seit 2014 kam dieses Gesetz mindestens 40 Mal gegen Individuen oder Organisationen zur Anwendung. Zumeist erfolgten diese Verurteilungen aus relativ trivialen Gründen, aber im Kontext der Präsidentschaftswahl im letzten Jahr diente das Gesetz auch dazu, oppositionelle Akteure um Aleksei Nawalny zu behindern. Ein Aktivist wurde dafür verurteilt, auf der Plattform vKontakte Fotos veröffentlicht zu haben, auf denen Soldaten der Roten Armee mit Flaggen einschließlich NS-Symbolen zu sehen waren. Ironischerweise war das Foto bereits während eines Siegesmarsches zu Sowjetzeiten aufgenommen worden.
Zweifelsohne stellen solche Gesetze einen potenziell weitreichenden Eingriff in die individuelle Meinungsfreiheit dar. Jedoch bleibt es weitgehend unklar, ob sie ihr deklariertes Ziel tatsächlich erreichen – in Verbindung mit anderen staatlich orchestrierten Initiativen nationale Erinnerungsnarrative umzuformen. Wie wir wissen, sind Erinnerungsnarrative langlebig und haben auf der Ebene von Familien oder lokalen Gemeinschaften auch über politische Umbrüche hinaus Bestand. Die normative Kraft des Rechts in diesem spezifischen Feld zu bestimmen, ist das Ziel der geplanten Umfrage. Die Datenbank soll dabei eine systematische Einordnung der gegenwärtigen Erinnerungsgesetzgebung ermöglichen.
- Vgl. dazu die Presseschau „Abwehrkampf gegen fremde Mächte“ von Ariane Dreisbach in diesem Weblog [↩]
- Siehe hierzu ausführlicher George Soroka & Félix Krawatzek, Nationalism, Democracy, and Memory Laws, Journal of Democracy, 30:2/2019: 157-71. [↩]
- Grundsätzlich zu der Debatte zur Einschränkung von Meinungsfreiheit: Jeremy Waldron, The Harm in Hate Speech, Cambridge, MA: Harvard University Press. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
felixkrawatzek (26. Juli 2019). Erinnerungsgesetze und Nationsbildung im östlichen Europa. Erinnerungskulturen. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/oi0s
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