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Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich

Deportation der Armenier aus Mezire. Bildquelle: Dänisches Nationalarchiv, Kopenhagen, KMA, Sammlung Nachlass Maria Jacobsen
Deportation der Armenier aus Mezire. Bildquelle: Dänisches Nationalarchiv, Kopenhagen, KMA, Sammlung Nachlass Maria Jacobsen

In einer dreiteiligen Miniserie schreibt Elke Hartmann über die Ereignisse und Hintergründe des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich sowie das Gedenken an diesen Genozid. Im ersten Teil geht sie auf den Verlauf und das Ausmaß ein und beschreibt die systematischen Deportationen und Massaker.

Am 2. Juni 2016 passierte eine Resolution den Deutschen Bundestag, die den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord benannte, die deutsche Mitverantwortung an diesem Menschheitsverbrechen thematisierte und einen Versöhnungsprozess zwischen den beiden heutigen Nationalstaaten Türkei und Armenien anmahnte.1 Dieser Resolution vorausgegangen war eine lange und zähe Auseinandersetzung um Notwendigkeit, Nützlichkeit oder Schaden einer solchen Resolution. Ebenso heftig umkämpft waren die Formulierungen einer möglichen Resolution, in erster Linie die Verwendung des Begriffes „Genozid“ bzw. – anstelle des fremdsprachlichen Terminus – des deutschen Pendants „Völkermord“.

Dass die armenische Bevölkerung Kleinasiens 1915/16 aus ihren Wohnorten entfernt und ermordet wurde, dass also während des Ersten Weltkriegs „Deportationen und Massaker“ stattgefunden haben, daran zweifelt heute nicht einmal mehr die türkische Regierung. Sie wehrt sich hingegen vehement dagegen, die systematische Vernichtung des armenischen Volkes mit der Bezeichnung „Völkermord“ zu versehen. An eben dieser Qualität aber hat – wie nachfolgend zu zeigen sein wird – die internationale Forschung heute ebenso wenig Zweifel wie die zeitgenössischen Beobachter, die sich unabhängig ihrer Herkunft und politischen Überzeugungen alle der Dimension des Geschehens bewusst waren und dieses auch in eindeutige Worte fassten. Zur Ereignisgeschichte des Völkermords an den osmanischen Armeniern gehören allerdings nicht nur die Kriegsjahre 1915 und 1916, sondern bereits die Entscheidung der jungtürkischen Regierung, ihr Land in den Krieg zu führen.

Kriegseintritt und Auftaktniederlage

Als im Sommer 1914 in Europa der Große Krieg ausbrach, blieb das Osmanische Reich zunächst neutral. Im Laufe der folgenden Wochen und Monate jedoch setzte sich innerhalb des regierenden jungtürkischen „Komitees für Einheit und Fortschritt“ die Fraktion durch, die einen Kriegseintritt an der Seite der Mittelmächte – Deutschlands und Österreich-Ungarns – befürwortete und diesen schließlich herbeiführte. Warum genau, mit welchen Argumenten, mit welchen Zielsetzungen, gegen wessen Widerstand und im Detail auf welche Weise die germanophile Kriegsfraktion ihr Land in den Krieg führte und wie verbreitet die Kriegsbegeisterung bzw. Kriegsskepsis ggf. in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen oder sozialen Schichten jeweils war, gehört zu den Forschungsfragen, die eine eingehendere Untersuchung durchaus verdient hätten, obwohl es hierzu bereits eine kleine, in einer Handvoll Publikationen ausgetragene Kontroverse gibt.2 Einige Autoren vertreten dabei die Ansicht, das Osmanische Reich sei gleichsam gegen seinen Willen vom Deutschen Reich in den Krieg gezwungen und gestoßen worden. Andere Autoren vertreten die durchaus plausible These, die osmanische Führung habe die Möglichkeit des Krieges genutzt, um neben außenpolitischem Expansionsstreben pan-turanischer Provenienz vor allem innenpolitische Ziele in drastisch beschleunigter und radikaler Form durchzusetzen; allen voran die Liquidierung der Armenier, die Abschüttelung europäischer Abhängigkeiten und die Nationalisierung (also Türkisierung bzw. Islamisierung) von Land und Wirtschaft.

Die osmanische Armee unter ihrem jungen Oberbefehlshaber und zugleich Kriegsminister Enver Pascha begann das Kriegsabenteuer mit einer überhastet geplanten, großen Winteroffensive gegen die russische Front im Kaukasus. Mit einer fast 100.000 Mann starken, d.h. den größten Teil der ausgebildeten osmanischen Soldaten umfassenden Armee, marschierte Enver im November 1914 Richtung Erzurum und weiter nach Osten, durch eine Hochgebirgsregion ohne geeignete Infrastruktur. Bei Sarıkamış wurde Envers Armee vernichtend geschlagen und aufgerieben. Die Soldaten, von denen viele nicht einmal über eine adäquate Winterausrüstung verfügten und die in der unwegsamen und im Winter kaum passierbaren Region auch an Lebensmitteln unterversorgt waren, starben zu Zehntausenden an Kälte, Hunger und Seuchen. Der Verlust bezifferte sich auf schätzungsweise 90.000 Mann. Damit hatte die Osmanische Armee zum Auftakt des Großen Krieges den größten Teil ihrer regulären Streitkräfte eingebüßt.3 Den Rest des Krieges musste sie mit Verbänden der zweiten Reihe auskommen. Wie das Unternehmen von Sarıkamış aus militärischer Perspektive zu bewerten ist, ob die Offensive eine reelle Chance auf Erfolg hätte haben können oder ob sie eine leichtfertige Aktion eines unerfahrenen, sich selbst überschätzenden Draufgängers war, ist eine weitere offene Forschungsfrage.

Die türkische Dolchstoßlegende: Sarıkamış, Van und der 24. April

Sicher jedoch stellt die Niederlage von Sarıkamış im Januar 1915 einen Wendepunkt dar. An expansive Kriegsziele war nicht mehr zu denken, die Kriegsziele mussten nun neu definiert bzw. neu gewichtet werden, innenpolitische Ziele rückten in den Vordergrund. Der bis dahin nicht zuletzt aufgrund seiner Siege während des zweiten Balkankriegs 1913 so gefeierte Kriegsminister und Generalissimus Enver Pascha musste damit rechnen, sich für das von ihm verschuldete Desaster von Sarıkamış verantworten zu müssen. Schließlich musste auch die sogenannte „Spezialorganisation“ (teşkilat-i mahsusa) kontrolliert und auf ein neues Ziel ausgerichtet werden.4 Dieser irreguläre Verband war seinerzeit als Schlagtruppe gegen innenpolitische Gegner des jungtürkischen Komitees für gezielte politische Morde aufgebaut worden und stellte eine Art Hausmacht Enver Paschas dar. Im geplanten Expansionskrieg in den russischen Kaukasus und Transkaukasus sollte sie eingesetzt werden, um mit denselben Mitteln als Vorhut Unruhe zu stiften und die Eroberung so vorzubereiten. Nach der Katastrophe von Sarıkamış wurde nun rasch eine Dolchstoßlegende konstruiert, die geeignet war, jeglichen Verdacht einer Verantwortung Envers zu verwischen, und die teşkilat-i mahsusa wurde gegen die vermeintlichen „inneren Feinde“ gelenkt. Als diese „inneren Feinde“ waren die Armenier ausgemacht, die zwar in Sarıkamış wie ihre muslimischen Kameraden als loyale Soldaten des Osmanischen Reich gedient hatten, gegen die es aber nicht nur in der jungtürkischen Führungselite, sondern zunehmend auch in der muslimischen Bevölkerung wachsende Ressentiments gab, sodass die Unterstellung eines Verrats und Paktierens mit Russland leicht zu vermitteln war. Zur selben Zeit, als Enver sich noch bei dem armenischen Patriarchen in Konstantinopel für die Loyalität und Ausopferungsbereitschaft seiner armenischen Soldaten in aller Form bedankte, begann bereits die propagandistische Kampagne gegen die Armenier im Osten, die, unterstützt durch ihre Landsleute aus dem russischen Transkaukasus, angeblich als fünfte Kolonne mit Russland paktiert hätten, der osmanischen Armee in den Rücken gefallen, diese so vernichtet hätten und sich nun anschickten, das Osmanische Reich insgesamt in den Ruin zu führen. Noch während das Schreckbild einer tödlichen Gefahr für das Reich und seine muslimischen Untertanen durch die Armenier entworfen wurde – ein verschwörungstheoretisches Konstrukt, das an viele Elemente von Antiarmenismus, Rachegefühl gegenüber Christen, Hass gegen die europäischen Großmächte und ihre fortgesetzten kolonialistischen Interventionen und an lang geschürte Ängste anknüpfen konnte – verübte die teşkilat-i mahsusa bereits gezielte Morde und provozierte lokale Armeniermassaker.5 Vor allem aber wurden unter diesem Vorwand im Februar 1915 die armenischen Soldaten der osmanischen Armee entwaffnet, zu Arbeitsbataillonen (amele taburları) zusammengefasst und nach dem Arbeitseinsatz getötet.6

Nicht nur in den armenischen Dörfern um Van häuften sich im März 1915 die Massaker. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen bildeten die Armenier allerdings hier und vor allem in der Stadt Van selbst relative Mehrheiten. Zudem hatten die osmanischen Behörden in den Provinzen um den Van-See mehr als irgendwo sonst über Jahrzehnte hinweg große Schwierigkeiten, die dort ansässigen kurdischen Stämme dauerhaft zu unterwerfen, sodass die jungtürkische Regierung noch kurz vor dem Ersten Weltkrieg in einigen Gebieten der Provinz Van die armenischen Bauern bewaffnet und gegen die Kurden eingesetzt hatte. Unter anderem waren dies die Waffen, die kurze Zeit später von den Behörden im Zuge ihrer anti-armenischen Propaganda und Präsentation ihrer Dolchstoßlegende bei den Armeniern gefunden wurden.

Im Frühjahr 1915 suchten viele armenische Bauern aus den Dörfern Zuflucht in der Stadt Van und verschanzten sich in den armenischen Vierteln dort, um den nach Sarıkamış vermehrten Überfällen und Massakern zu entgehen. Schließlich setzten sich armenische Revolutionäre an die Spitze der lokalen armenischen Selbstverteidigung, beteiligten sich an ihrer Organisation und inszenierten sich selbst als Führer. Aus diesen Beobachtungen konstruierte die jungtürkische Regierung in Konstantinopel/Istanbul das Bild eines armenischen Aufstandes in Van. Dieser Aufstand diente als Legitimation für die konzertierte Verhaftung Hunderter armenischer Intellektueller und Geistlicher.7

Die Verhaftungswelle begann am 24. April 1915 zunächst in der Hauptstadt Konstantinopel/Istanbul und wurde in den folgenden Wochen in den Provinzen fortgesetzt.8 Die Massenverhaftung der armenischen Führungselite, ihre Deportation und Ermordung markiert den symbolischen und sichtbaren Auftakt des Völkermordes an den osmanischen Armeniern, weshalb der 24. April schon bald nach Kriegsende zum Gedenktag für die Opfer wurde. Dass die gegen die Armenier gerichteten Maßnahmen des Osmanischen Staates bereits Wochen und Monate zuvor begonnen hatten, kann indes nicht genug betont werden. Forschungen zu den ersten Kriegsmonaten und ihren Auswirkungen auf die zivile Bevölkerung, zur Stimmung in der muslimischen Bevölkerung vor und nach der Niederlage von Sarıkamış, zum Echo, das die anti-armenische Propaganda fand, zu den Geschehnissen in den armenischen Dörfern im Februar und März 1915 und vor allem auch zur Vorgeschichte dieser Ereignisse, zum Zusammenleben von Armeniern und Muslimen in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg und vielen kontextualisierenden Fragen mehr könnten ein differenziertes Bild der Situation mit all ihren Unterschieden und Besonderheiten von Provinz zu Provinz zeichnen. Bislang gibt es lediglich erste Hinweise und Schlaglichter.9

Tod in den Straßen. Fotografie des deutschen Soldaten Gustav Simonsohn. Bildquelle: Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau, Nachlass G. Simonsohn
Mittel und Formen der Vernichtung: Die systematischen Deportationen und Massaker

Schon vor dem symbolisch so wichtigen Datum des 24. April, in großem Stil aber nach der Beseitigung der Spitzen der armenischen Gemeinschaft wurde nun die gesamte armenische Bevölkerung Kleinasiens – mit Ausnahme lediglich der Städte Konstantinopel/Istanbul und Smyrna/İzmir – systematisch deportiert und ermordet. Die Vernichtung der Armenier erfolgte überall nach demselben Muster.10 Zunächst wurden die Armenier des Ortes aufgefordert, sich für eine als kriegsnotwendige Maßnahme ausgegebene Umsiedlung bereitzumachen. Die versammelten Armenier wurden aus der Stadt geführt, meist wurden die noch verbliebenen Männer – die wehrfähigen Männer waren bereits in Arbeitsbataillonen erfasst – kurz nach dem Ausgang aus der Stadt aussortiert und an Ort und Stelle getötet.

Die verbliebenen Frauen, Kinder, Alten und Kranken wurden auf lange Märsche geschickt. Unterwegs wurden die Deportationskolonnen immer wieder von der lokalen muslimischen Bevölkerung, ebenso aber auch von den Begleitmannschaften überfallen, ausgeraubt und massakriert  . Einige Orte – abgeschlossene Senken, steile Gebirgspässe oder enge Schluchten, unter denen die Kemakh-Schlucht am Euphrat besonders traurige Berühmtheit erlangte – waren aufgrund ihrer geographischen Lage hierfür besonders geeignet und wurden so zu Schwerpunkten regelmäßiger Massaker, zu regelrechten Schlachtfeldern, killing fields. Viele Frauen und Kinder wurden dabei auch in muslimische Familien verschleppt – keineswegs nur von den kurdischen Stämmen oder den muslimischen Dorfbewohnern aus der Nachbarschaft, sondern häufig auch von den Soldaten und Gendarmen der Begleitmannschaften, die offiziell eigentlich zum Schutz der Deportierten abgestellt waren. Es sind die Nachkommen dieser zwangsislamisierten Frauen und Mädchen – und zu einem kleinen Teil auch Jungen –, die seit einigen Jahren in der Türkei verstärkt an die Öffentlichkeit treten, sich zu ihren armenischen Großmüttern bekennen und ihre eigene Identität zwischen Täter- und Opfergemeinschaft zu bestimmen versuchen.11

An einigen Orten, etwa in der Ebene von Muş, wurde ein größerer Anteil der Bevölkerung nicht verschickt, sondern sofort getötet. Die Stadt Muş wurde eingekesselt und in Brand gesteckt. An anderen Orten versammelten sich die Armenier in den Kirchen, wo sie dann von den Gendarmen eingeschlossen, mit Benzin übergossen und verbrannt wurden . In den Küstenregionen am Schwarzen Meer, in der Provinz Trabzon, wurden Armenier auf Flößen aufs Meer getrieben und dort ertränkt – es gab auch Experimente der Armee, Armenier in Waggons zu vergasen.

Das Hauptmittel des Massenmordes waren jedoch die Deportationsmärsche selbst. Die Routen führten oftmals durch unwirtliches und dünn besiedeltes Gelände. Die ausgeraubten Deportierten hatten kaum eine Möglichkeit, sich mit Wasser und Lebensmitteln zu versorgen. So starben sie an Durst, Hunger und den bald grassierenden Seuchen. Nicht wenige Kolonnen wurden über Umwege geführt und der Todesmarsch so verlängert. Diejenigen, die Märsche über Hunderte von Kilometern überstanden, wurden in den Halbwüsten Mesopotamiens und Syriens in Konzentrationslagern zusammengefasst, unter denen die größten um Raqqa und entlang des Flusses Khabour in der Nähe der Stadt Deir ez-Zor lagen. Von dort wurden die Überlebenden in ölhaltige Karsthöhlen gebracht und verbrannt. Bis zum Ende des Jahres 1916 waren die Deportationen im Großen und Ganzen abgeschlossen. Doch noch heute, ein Jahrhundert später, ist der Wüstenboden um die Gedenkkapelle in Margadah nordöstlich von Deir ez-Zor übersät mit Knochenresten. Der Name Deir ez-Zor ist seither zur Chiffre für die Schrecken des Völkermords an den Armeniern geworden, so wie Auschwitz als Symbol für die Unbeschreiblichkeit des Holocaust steht.

Deportationsmarsch in der Nähe von Erzurum fotografiert von Viktor Pietschmann. Bildquelle: Naturhistorisches Museum Wien, Fotosammlung; https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ec/Armenian_deportations_in_Erzurum_by_Victor_Pietschmann_02.jpg (public domain)
Vernichtungsabsicht, Dimension und nachträgliche Legitimierung

Im Mai 1915, als die Deportationen schon in vollem Gang waren, schufen die jungtürkischen Machthaber nachträglich die gesetzliche Grundlage für ihr Tun, das Provisorische Gesetz über die Deportation der Armenier vom 27. Mai, publiziert im osmanischen Staatsanzeiger „Takvim-i Vekayi’“. Im eklatanten Widerspruch zu den offiziellen Verlautbarungen steht der Umstand, dass alle Armenier auch aus den westanatolischen Gebieten und Thrakien fernab der russischen Front deportiert wurden, und dass die als vermeintliche neue Siedlungsgebiete ausgewiesenen Gegenden lebensfeindlichen Wüstengebiete ohne jegliche Möglichkeit zur Landwirtschaft und somit für ein sesshaftes Leben waren. Schließlich kollidierte das Deportationsgesetz mit jenen gesetzlichen Regelungen, die besagten, dass jeweils nur fünf bzw. zehn Prozent der Bevölkerung in den Zielregionen aus Neuankömmlingen der neuen Einwanderergruppe bestehen dürfen. Umgerechnet auf die absoluten Bevölkerungszahlen der nordsyrischen Wüstenregionen und jene der armenischen Provinzen bedeutet dies, dass von vornherein beabsichtigt sein musste, dass der überwiegende Teil der armenischen Deportierten nie in Syrien ankommen durfte.12 Mit einer weiteren Reihe von Gesetzen, von einem ersten Dekret zur Enteignung der Armenier, das bereits rund zwei Wochen vor dem Deportationsgesetz erlassen wurde, bis zum Gesetz über die Konfiszierung der sogenannten „verlassenen Güter“ (welche die Deportierten zurücklassen mussten) vom 13. September 1915, wurde gleichzeitig die Enteignung der deportierten Armenier verfügt und legitimiert. Auch dieses Gesetz implizierte, dass die eigentlich ja nur zeitweilig umgesiedelten Armenier niemals wiederkehrten, denn ihr Besitz wurde umgehend als “aufgegeben” und somit unmittelbar dem Staat zu übertragen gekennzeichnet.13

Dass die Unterversorgung der armenischen Deportierten keine kriegsbedingte und daher unvermeidliche Härte und entsprechend ihr massenhaftes Sterben keineswegs ein bedauerlicher Kollateralschaden, sondern gezieltes Mittel zum Völkermord war, sahen alle ausländischen Beobachter schon früh mit unmissverständlicher Klarheit. Die Alliierten erließen bereits am 24. Mai 1915 eine Deklaration , in der sie die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich als „Verbrechen gegen die Menschheit“ (crime against humanity, häufig im Deutschen auch übersetzt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit) bezeichnete, für welches sie die jungtürkischen Verantwortlichen nach dem Krieg zur Verantwortung ziehen würden. Diese Ankündigung von Sanktionen blieb zwar ohne Wirkung, aber nicht ohne Echo: Erst sie veranlasste die jungtürkische Führung zu ihrem oben erwähnten Deportationsgesetz zur formalen Legitimation ihres Verbrechens. In Ermangelung passender Begrifflichkeiten für die neue und ungeheuerliche Dimension des Geschehens entlehnten die Autoren der alliierten Note aus der Bibel das Bild des „Brandopfers“ (Holocaust), das sich nur eine knappe Generation später für die Benennung der Vernichtung der europäischen Juden etablieren sollte. Dem jungen Juristen Raphael Lemkin, der 1921 dem Berliner Prozess gegen den armenischen Studenten Soghomon Tehlirian beiwohnte, welcher den für den Völkermord an den Armeniern hauptverantwortlichen jungtürkischen Innenminister und Großwesir Talaat Pascha ermordet hatte, diente die Vernichtung der osmanischen Armenier als Blaupause für seinen Versuch, diese neue Kategorie eines Verbrechens juristisch zu definieren. Seine 1944 vorgelegte Arbeit wurde schließlich zur Grundlage der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen, die 1948 in Kraft trat und auf deren Grundlage die internationale Gemeinschaft seither versucht, Völkermordverbrechen zu ahnden.

Deklaration der Alliierten aus dem Jahr 1915. Bildquelle:
The National Archives and Records Administration,
R.G. 59, 867.4016/67

Wie planvoll und organisiert die Ermordung der Armenier vonstattenging, zeigen zahllose Berichte von ausländischen Beobachtern. Unter ihnen nehmen die deutschen diplomatischen Berichte eine besondere Stellung ein, weil deutsche Konsuln, Offiziere, Ingenieure und Lehrer als Kriegsverbündete überall im Land präsent waren und ihr Blick zudem nicht durch negative Voreingenommenheit verstellt war, wie man es bei den Kriegsgegnern mutmaßen könnte. Die deutschen Berichte, die im Archiv des Auswärtigen Amtes aufbewahrt werden, sind in Auswahl in einer kritischen Buchedition und in erweiterter Form, ergänzt um Quellenbestände unter anderem aus Dänemark in ebenfalls wissenschaftlicher Edition auf einer Webseite zugänglich.14 Gerade die deutschen Zeugen vor Ort erkannten die Dimension und Qualität der Ereignisse früh und berichteten entsprechend an ihre mit dem Osmanischen Reich verbündete Regierung. Die deutschen Konsularberichte verbalisieren auch schon früh die unübersehbare Vernichtungsabsicht des jungtürkischen Regimes. So schrieb der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Hans von Wangenheim, bereits am 7. Juli 1915 in einem Bericht an Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg: „Dieser Umstand [die Ausweitung der Deportationen von den grenznahen Ostprovinzen auch auf grenzferne Provinzen, Anm. E.H.] und die Art, wie die Umsiedelung durchgeführt wird, zeigen, daß die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten.“15

Die Durchführung des Völkermords an den osmanischen Armeniern während des Ersten Weltkriegs ist – auch hinsichtlich der offenkundigen Vernichtungsabsicht der jungtürkischen Führungselite – nicht nur in den Akten des Deutschen Reiches bestens dokumentiert. Eine reiche Dokumentation findet sich auch in den Quellenbeständen zahlreicher anderer Archive – einschließlich des Osmanischen Staatsarchivs, auf dessen umfangreichen Beständen eine wachsende Zahl von türkischen Forschungsarbeiten zum Völkermord an den Armeniern basiert.16

  1. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw22-de-armenier-423826 []
  2. Für einen ersten Überblick über die Debatte und den Stand der Forschung siehe Hans-Lukas Kieser, The Ottoman Road to Total War (1913-15), in: Hans-Lukas Kieser, Kerem Öktem, and Maurus Reinkowski (Hg.), World War I and the End of the Ottomans: From the Balkan Wars to the Armenian Genocide, London / New York 2015, S. 29-53; Mustafa Aksakal, The Ottoman Road to War in 1914: The Ottoman Empire and the First World War, Cambridge 2008. []
  3. Mesut Uyar / Edward J. Erickson, A Military History of the Ottomans, Santa Barbara (CA) u.a. 2009, S. 242-250; İsmail Eyyüpoğlu, 91. yılında Sarıkamış taarruzu, in: Türkiyat Araştırmaları Enstitüsü Dergisi 31 (2006), S. 93-103; Hümmet Kanal, Sarıkamış harekâtı esnasında cephede yaşananlar ve Anadolu’ya etkileri, in: Ankara Üniversitesi Dil ve Tarih-Coğrafya Fakültesi Dergisi 54 (2014) 2, S. 87-114. Siehe auch die wachsende Zahl an publizierten autobiographischen Quellen, z.B. Osman Sıddık Bey, [Sarıkamış Hezimeti], in: Âti, 14.11.1918 (in Lateinschrift transskribiert und in moderisierter, vereinfachter Sprache wieder abgedruckt in Ayhan Aytar, „Askeri kıldıran Enver Paşa“, in: Taraf Politika 2.1.2015, S. 7); Mustafa Bardakçı (Hg.), Hafız Hakkı Paşa’nın Sarıkamış Günlüǧü, Istanbul 2014; Liman von Sanders, Fünf Jahre Türkei, Berlin 1920, S. 51-56. []
  4. Zur teşkilat-i mahsusa und insbesondere ihrer Rolle während des Völkermordes siehe Oktay Özel, Tecir ve Teşkilât-i mahsusa, in: Fikret Adanır / Oktay Özel, 1915 Siyaset, Tehcir, Soykırım, Istanbul 2015, S. 377-407; Raymond Kévorkian, The Armenian Genocide. A Complete History, London / New York 2011, S. 217-223; zur teşkilat-i mahsusa allgemein siehe Ahmet Tetik, Teşkilat-ı Mahsusa (Umûr-ı Şarkıyye Dairesi) Tarihi, 1914-1916, Istanbul 2014; Yücel Yiğit, The Teşkilat-ı Mahsusa and World War I, in: Middle East Critique 23 (2014) 2, S. 157-174; Mustafa Balcıoğlu, Teşkilat-ı Mahsusa yahut umur-u şarkiye dairesi, Ankara 2011; Arif Cemil, I. Dünya Savaşı’nda Teşkilat-ı Mahsusa, Kadıköy 1997. []
  5. Über Envers Dankesschreiben an den armenischen Patriarchen berichtete der Osmanische Lloyd, 26.2.1915; vgl. auch Johannes Lepsius, der Todesgang des Armenischen Volkes, Potsdam 1930, S. 161-162; zur Dolchstoßlegende des vermeintlichen „armenischen Verrats“, antiarmenischer Propaganda und den ersten lokalen Massakern: Hamit Bozarslan / Vincent Duclert / Raymond H. Kévorkian, Comprendre le génocide des Arméniens. 1915 à nos jours, Paris 2015, S. 165-194; Kevorkian, The Armenian Genocide, S. 209-240; zum Antiarmenismus im Osmanischen Reich siehe Stephan H. Astourian, Modern Turkish Identity and the Armenian Genocide. From Prejudice to Racist Nationalism, in: Richard G. Hovannisian (Hg.), Remembrance and Denial. The Case of the Armenian Genocide, Detroit 1999, S. 23-49. []
  6. Ronald Grigor Suny, „They Can Live in the Desert but Nowhere Else“. A History of the Armenian Genocide, Princeton / Oxford 2015, S. 244; zu den Arbeitsbataillonen allgemein: Erik Jan Zürcher, Ottoman Labour Battalions in World War I, in: Hans-Lukas Kieser / Dominik J. Schaller (Hg.), Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah, Zürich 2002, S. 187-196. []
  7. Zu den Ereignissen um und in Van aus unterschiedlicher Perspektive siehe Kévorkian, The Armenian Genocide, S. 319-335; Anahide Ter Minassian, Van 1915, in: Richard G. Hovannisian (Hg.), Armenian Van / Vaspurakan, Costa Mesa 2000, S. 179-182; Yektan Türkyilmaz, Rethinking Genocide. Violence and Victimhood in Eastern Anatolia, 1913-1915, Diss. Duke University, 2011; Justin McCarthy u.a., The Armenian Rebellion at Van, Salt Lake City 2006; Edward Erickson, The Armenians and Ottoman Military Policy, 1915, in: War in History 15 (2008) 2, S. 141-167. []
  8. Erste Listen der Verhafteten mit biographischen Einträgen publizierte Teotig, Koghkota Hay Hokevoroutian, Konstantinopel 1921; Teotig, Amenoun Daretsuytse, 10.-14. dari, 1916-1920, Konstantinopel 1920. []
  9. Für Diyarbekir siehe Joost Jongerden / Jelle Verheij (Hg.), Social Relations in Ottoman Diyarbekir, 1870-1915, Leiden u.a. 2012; für Erzurum: Yaşar Tolga Cora, Transforming Erzurum/Karin: the Social and Economic History of a Multi- Ethnic Ottoman City in the Nineteenth Century, Diss. University of Chicago, 2016; vgl. auch Ali Sipahi, Dzovinar Derderian, Yaşar Tolga Cora (Hg.), The Ottoman East in the Nineteenth Century: Societies, Identities and Politics, London / New York 2016; www.houshamadyan.org. []
  10. Ausführlich: Kévorkian, The Armenian Genocide; konziser: Suny, „They Can Live in the Desert But Nowhere Else”. In deutscher Sprache fehlt eine wissenschaftliche Überblicksdarstellung, siehe aber als sehr gute publizistische Aufbereitung des aktuellen Forschungsstandes Rolf Hosfeld, Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern, München 2015. []
  11. Am bekanntesten und auch in deutscher Übersetzung erhältlich ist Fethiye Çetins Roman, „Anneannem“ von 2004 (deutsche Übersetzung von Tevfik Turan und Christina Tremmel-Turan unter dem Titel „Meine Großmutter“ erschienen im Verlag Auf dem Ruffel, Engelschoff, 2. Auflage 2014). []
  12. Hierzu siehe Fuat Dündar, Modern Türkiye’nin şifresi: İttihat ve Terakki’nin etnisite mühendisliği, 1913-1918, Istanbul 2008; Taner Akçam, The Young Turk’s Crime Against Humanity. The Armenian Genocide and Ethnic Cleansing in the Ottoman Empire, Princeton 2012; vgl. auch Murat Bardakçı, Talat Paşa’nın Evrak-ı Metrukesi: Sadrazam Talât Paşa’nın özel arşivinde bulunan Ermeni tehciri konusundaki belgeler ve hususî yazışmalar, Istanbul 2009. []
  13. Uğur Ümit Üngör / Mehmet Polatel, Confiscation and Destruction: The Young Turk Seizure of Armenian Property, New York, NY 2011; Taner Akçam / Ümit Kurt, The Spirit of the Laws. The Plunder of Wealth in the Armenian Genocide, New York 2015. []
  14. http://www.armenocide.de []
  15. Auswärtiges Amt, Politisches Archiv, R14086, Deutscher Botschafter in Konstantinopel Wangenheim an Reichskanzler Bethmann-Hollweg, Bericht Nr. 433, Pera, den 7. Juli 1915. []
  16. Sowohl das Osmanische Staatsarchiv in Istanbul (BOA) als auch das osmanische Militärarchiv in Ankara (ATASE) haben inzwischen etliche Bände mit Aktenpublikationen vorgelegt, die zum Teil auf den Webseiten der Archive auch online abrufbar sind: http://www.devletarsivleri.gov.tr/Sayfalar/Yayinlar/Yayinlar.aspx. Zur anhaltenden Diskussion um die Authentizität der telegraphischen Vernichtungsbefehle von Talaat Paşa siehe Taner Akçam, Tötungsbefehle. Talat Paschas Telegramme und der Völkermord an den Armeniern, Göttingen 2019. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
elkehartmann (23. September 2020). Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. Erinnerungskulturen. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/oi16


elkehartmann

Dr. Elke Hartmann hat an der Freien Universität Berlin Geschichte und Islamwissenschaft studiert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf der modernen osmanischen und armenischen Geschichte. 2010 Mitgründerin von www.houshamadyan.org. Seit 2015 ist sie - unterbrochen durch Beurlaubungen für Gast- und Vertretungsprofessuren in Berlin, Bamberg und Hamburg - wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Russland-/Asien-Studien der LMU München.

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