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105 Jahre nach dem Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich: Für eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Völkermords an den osmanischen Armeniern – gerade in Deutschland

Genozid-Mahnmal in Yerevan
Das Genozid-Mahnmal in Dzidzernagapert, Yerevan (Armenien). Bildquelle: https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_visitors_to_Tsitsernakaberd#/media/File:Armenian_Genocide_Museum-Institute_3.JPG (by Hanay via wikimedia commons CC-BY-SA 3.0)

In einer dreiteiligen Miniserie schreibt Elke Hartmann über die Ereignisse und Hintergründe des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich sowie das Gedenken an diesen Genozid. Im dritten Teil thematisiert sie dessen Erinnerungskultur und mahnt zur wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Genozid.

Jedes Jahr am 24. April gedenken die Armenierinnen und Armenier weltweit und auch in Deutschland der Opfer des jungtürkischen Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges. Seit vielen Jahren nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Politik und Zivilgesellschaft an diesen Gedenkveranstaltungen teil. Am 2. Juni 2016 schließlich verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution, in der er den Völkermord an den osmanischen Armeniern politisch anerkannte und angesichts der deutschen Mitverantwortung die Notwendigkeit einer historischen Aufarbeitung unterstrich.1

Den Verlauf der historischen Ereignisse, die systematische Vernichtung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich – zuerst die Selektion und Ermordung der Männer, die Tötung der führenden Intellektuellen als symbolischen Auftakt am 24. April 1915, die nachträgliche gesetzliche Rechtfertigung, dann die Deportation der Frauen und Kinder von Provinz zu Provinz, ihre Dezimierung unterwegs durch Massaker, durch Hunger, durch Durst, Seuchen und schließlich ihre Vernichtung in den großen Konzentrationslagern in der syrischen und mesopotamischen Wüste –, all dies ist inzwischen auch in Deutschland zunehmend bekannt (siehe dazu auch Teil 1 dieser Mini-Serie). Wir kennen hier vor allem die Fülle an deutschen Quellen, die dieses Geschehen dokumentieren und in seiner Eigenschaft als vom Zentralstaat geplantes und systematisch durchgeführtes Verbrechen in einer Dichte darlegen, die über jeden Zweifel erhaben ist. Wohl jede Armenierin und jeder Armenier kann die Ereignisse und die Quellen und die einschlägigen Zitate auswendig hersagen, so oft haben sie sie in den vergangenen 105 Jahren wiederholt. Eindringlich wiederholt in der ständigen Bitte, die Welt möge sie hören, die Welt – alle anderen außer den Armenierinnen und Armeniern, die mit dieser Geschichte leben – möge ihre Geschichte, ihr Schicksal, ihren Schmerz, ihre Trauer anerkennen, und möge dies nicht nur als Lippenbekenntnis tun, sondern daraus politisches und gesellschaftliches Handeln ableiten.

Manch einer mag sich fragen: Nach 105 Jahren, wozu brauchen wir überhaupt noch eine solche Anerkennung und entsprechendes politisches Handeln? Die Antwort ist einfach: Solange es Verharmlosung und Leugnung gibt, solange es die Missachtung und Demütigung der Opfer und ihrer Nachkommen gibt, brauchen wir politische Signale und politisches Handeln gegen die Verleugnung. Wir brauchen ein politisches Vorgehen gegen jede Form der Verharmlosung, Aufrechnung, Bagatellisierung, gegen jedes Verschweigen, Verdrängen und Vergessen von Völkermord. Und wir brauchen dieses Handeln umso mehr, je mehr Zeit vergeht, die erste Generation der eigentlichen Völkermordüberlebenden bereits gestorben ist, die zweite Generation der Kinder, die mit den Erfahrungen ihrer Eltern groß geworden sind, schon alt geworden ist und die Generation der Enkel auch schon im vorgerückten Alter steht. Die Enkel sind die letzte Generation, die überhaupt noch eine persönliche Erinnerung an Überlebende hat, die noch mit ihnen gesprochen hat, die noch erlebt hat, wie sehr Menschen beschädigt und zerstört wurden durch eine solche traumatische Erfahrung. Die Enkel der armenischen Völkermordüberlebenden, die Generation der heute über 50 und sogar 60-Jährgen, sind die letzten, die noch erlebt haben, wie sehr ihre Großeltern an ihrem Verlust und ihrer Verzweiflung zum Teil zerbrochen sind, aber auch wie sehr sie um das Überleben gerungen haben, Humor, Liebe, Lebenslust und Lebensfreude vermittelt haben und dafür auch kulturelle Ausdrucksformen gefunden haben. Diese Lebensleistung der Überlebenden ist bemerkenswert und groß. Ihr verdankt nicht zuletzt auch die heute bestehende armenische Diaspora ihre Existenz.

Dimensionen von Gedenken und Anerkennung

Das Völkermordgedenken und die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern hat auch eine unmittelbare, aktuelle politische Dimension. Heute gibt es einen Staat Armenien. Das unabhängige Armenien existiert seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion, und seit dem Tag seiner Existenz kämpft dieser Staat gegen existenzielle Krisen, ums Überleben. Eine Anerkennung des Völkermords an den Armeniern auf der internationalen politischen Ebene hieße übersetzt in politisches Handeln auch, die schiere Existenz des heutigen armenischen Staates zu garantieren und abzusichern, es zur Staatsräson der Welt zu machen, dieses kleine Land zu schützen.

Eine Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern hieße, zu ermöglichen, dass das Land sich entwickelt, dass die Gesellschaft sich immer mehr demokratisiert. Wir sehen die Entwicklungen in Armenien, die mit der „samtenen Revolution“ 2018 einen Weg in diese Richtung eingeschlagen haben, ganz entgegen den internationalen Trends. In unseren Gesellschaften diskutieren wir über Tendenzen der Entdemokratisierung, über die Bedrohung der Demokratien. Ausgerechnet das kleine Armenien hat sich diesem Trend entgegengesetzt und einen gegenteiligen Weg gewählt. Diesen Weg zu unterstützen und zu beschützen ist auch abhängig von der Anerkennung einer akuten Gefährdung, die letzten Endes auch zusammenhängt mit der historischen Erfahrung von Genozid, von Vernichtung.

Eine Anerkennung des Genozids würde auch heißen, die Opfer zu würdigen. Gedenken, Trauer, der schwierige Umgang mit einem solchen historischen Erbe, mit einer solchen unsagbaren, unfassbaren, unbegreifbaren Erfahrung von Vernichtung, braucht einen geschützten Raum, um überhaupt möglich zu sein. Solange man um sein Überleben ringen muss, solange muss man um seine Identität ringen; wie soll man erinnern, wie soll man gedenken, wie soll man sich öffnen und wie soll man überhaupt dazu kommen nachzudenken über das historische Erbe, über die historische Erfahrung und das Vermächtnis der Überlebenden für die nachfolgenden Generationen? Anerkennung bedeutet also auch, den Opfern und ihren Nachkommen eine Würde zu geben. Die fortgesetzte Leugnung stellt ein Verbrechen sui generis an den nachfolgenden Generationen dar. Im Umkehrschluss dieser Feststellung bedeutet die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern dem Verbrechen der Leugnung keinen Vorschub zu leisten, dem Verbrechen einer Fortsetzung des Völkermordes durch Leugnung Einhalt zu gebieten. Am 2. Juni 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag die eingangs angeführte Resolution, die den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich als solchen benennt sowie die Aufarbeitung und Behandlung des Themas in deutschen Schulen fordert. Die armenische Gemeinschaft in Deutschland und in der Welt hat diese Bundestagsresolution und das Engagement der deutschen Zivilgesellschaft und auch der deutschen Politik mit großer Dankbarkeit zur Kenntnis genommen und tut das jeden Tag aufs Neue. Aber diese eine Resolution bleibt Lippenbekenntnis, wenn ihr nicht Taten folgen, wenn ihr nicht eine Umsetzung folgt.

Gedenken zwischen Real- und Moralpolitik

Aus den deutschen Quellen spricht auch die Haltung des Deutschen Kaiserreichs: Reichskanzler Bethmann-Hollwegs vielzitierte Bemerkung, man solle sich hüten vor der „öffentliche[n] Koramierung“ (Zurechtweisung) des osmanischen Bundesgenossen, denn das „einzige[] Ziel“ der kaiserlichen Regierung müsse es sein, das Osmanische Reich „bis zum Ende des Kriegs an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht“2 – dieser Satz steht auch sinnbildlich für eine politische Haltung, die lange als Realpolitik, also als vernunftgeleitet, nachvollziehbar, doch irgendwie verständlich und notwendig bezeichnet wurde. Lange Zeit ist die Realpolitik gegen eine Moralpolitik abgewägt worden, meist mit Respekt und Verständnis für die Realpolitik und einem milden oder auch abschätzigen Lächeln für moralische Einwände. Inzwischen beginnen wir zu begreifen, dass unser Wohlstand und unser gutes Leben sich auf Realpolitik allein nicht stützen kann, sondern dass vielmehr eine moralische, und das heißt eine menschliche Grundlegung von Politik unseren Wohlstand bedingt, und dass ein gutes Leben, Sicherheit und auch unsere wirtschaftliche Prosperität unter Missachtung von Menschenrecht und Menschenwürde auf Dauer nicht aufrechtzuerhalten sind. In dieser Feststellung hebt sich die Opposition zwischen Realpolitik und Moralpolitik auf, und wir fangen an, neu zu denken und neu zu justieren, dass Moralpolitik möglicherweise die Grundlage einer vernunftgeleiteten Realpolitik sein könnte.

Der Völkermord an den Armeniern ist sicherlich ein Verbrechen, das sich gegen die armenische Bevölkerung im Osmanischen Reich gerichtet hat. Er ist aber – um eine Formulierung Hannah Arendts aufzugreifen – vor allem ein Verbrechen gegen die Menschheit, also ein Verbrechen gegen die Gesamtheit der Menschen, begangen am armenischen Volk. Er ist nicht allein ein Verbrechen gegen die Armenier, es ist ein Verbrechen gegen die Menschheit, weil es sich gegen das Menschsein an sich richtet, einen Teil, eine Bevölkerungsgruppe auszusondern und systematisch zu vernichten.

Das heißt, dass nicht nur das Völkermordverbrechen die Menschheit als Ganzes betrifft, sondern auch die Erinnerung daran und die Suche, das Nachdenken über Formen der Erinnerung, über den Ort der Erinnerung in unseren heutigen Gesellschaften, über die Politik und gesellschaftliches Handeln, die sich aus dieser Erinnerung ableiten. Dies ist keine Aufgabe, die nur den Armeniern obliegt, keine Aufgabe, die nur den Betroffenen von Völkermorden obliegt, sondern eine Aufgabe der gesamten Menschheit.                        

Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern in Berlin
Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern in Berlin Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e0/Khatchkar%2C_Berlin-Mitte_01.jpg (CC-0 1.0)

Dimensionen der Verantwortung

In Deutschland vereinigen sich diese allgemein menschliche Verantwortung mit einer sehr spezifischen deutschen Verantwortung wie sie in dem oben angeführten Zitat ebenso wie in zahlreichen ähnlichen Zitaten und Tausenden deutscher Quellen, welche die Haltung des deutschen Kaiserreiches illustrieren, deutlich wird. Auch die Bundestagsresolution hat die spezifische deutsche Verantwortung beim Namen genannt und fordert daraus Konsequenzen. Die Resolution hat sehr klar formuliert, wie diese Konsequenzen unter anderem auszusehen haben. Ein wichtiger Punkt war und ist, das Gedenken an die Armenier, an das Schicksal der Armenier, an den Völkermord an den Armeniern, das Wissen und die historische Aufarbeitung dieses Menschheitsverbrechens im deutschen Bildungskanon zu verankern, in die deutschen Schulen hineinzutragen. Gerade erst hat die Bundestagsfraktion der Grünen anlässlich des 24. April 2020 erneut diese Umsetzung der Bundestagsresolution von 2016 angemahnt.3 Heute leben wir mit dieser Resolution bereits im vierten Jahr, aber wir sehen: In der Umsetzung gibt es Probleme, und die sind nicht allein Nachlässigkeit, vielleicht auch mangelndem Willen geschuldet; sie sind dem Umstand geschuldet, dass es gar nicht so leicht ist, einen solchen Beschluss umzusetzen, wenn vorher jahrzehntelang geschwiegen, verdrängt und verleugnet wurde. Woher soll das Lehrmaterial kommen, das wir in den Schulen zum Einsatz bringen? Auf welcher Grundlage sollen die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, wenn sie selber wenig wissen? Wo sollen sie nachlesen? Das heißt, bevor wir überhaupt anfangen können, in deutschen Schulen das Thema des Genozids an den Armeniern in der notwendigen Komplexität zu unterrichten, brauchen wir Forschung. Und aus der deutschen Geschichte wissen wir vielleicht besser als jede andere Gemeinschaft, dass Forschung, historische Aufarbeitung, am Anfang steht, am Anfang jeder Auseinandersetzung, am Anfang jeder Bildungsinitiative und schließlich am Anfang jeder Versöhnungsinitiative.

Für die wissenschaftliche Aufarbeitung ist jedoch noch vieles notwendig. Wo sind die Perspektiven, wo sind die Karrierewege für junge NachwuchswissenschaftlerInnen, wenn es nicht ein einziges etatmäßiges Institut für armenische Studien gibt? Wenn es nicht ein einziges Institut für Armenologie gibt? Wenn jegliche Auseinandersetzung mit den Armenierinnen und Armeniern nur auf private Zusatzbemühungen hin zustande kommt und in der Regel keinen normalen Berufsweg ermöglicht? Wenn man auf große Widerstände stößt, wann immer man es trotzdem versucht? Inzwischen wächst zwar die Unterstützung. Die Widerstände sind deswegen nicht kleiner geworden. Wir brauchen also, wenn wir es als deutsche Gesellschaft ernst meinen mit unserer Verantwortung, eine institutionalisierte Forschung, wir brauchen den geschützten Raum für die Wissenschaft und wir brauchen ein deutsches Engagement. Wir brauchen an deutschen Universitäten Institute für Geschichte, Turkologie, Osmanistik und Islamwissenschaft, die das armenische Thema nicht ausklammern, sondern regelmäßig als Kernthema ihres Lehrplans behandeln.

Anders als in der noch nicht fernen Vergangenheit legen inzwischen einige Turkologinnen und Turkologen guten Willen an den Tag –  und ich möchte betonen, dass ausgerechnet diejenigen, die selber türkischer Abstammung sind und sich und ihre Angehörigen damit einer größeren Gefährdung aussetzen als Kolleginnen und Kollegen ohne Familie in der Türkei, sich besonders hervortun in ihrem Engagement, die Feindschaft aushalten, die ihnen entgegengebracht wird und trotzdem weitermachen. Dieser gute Wille allein reicht jedoch nicht. Wir brauchen eine armenische Sprachausbildung an deutschen Universitäten, gekoppelt an eine türkisch-osmanische Sprachausbildung, eingebunden in ihre komplexen kulturellen und historischen Kontexte. Wir müssen genau diese interdisziplinäre und sehr voraussetzungsreiche Zusammenarbeit hinbekommen. Wir müssen Studentinnen und Studenten ausbilden in diesem Metier. Und wir müssen in Deutschland Institutionen schaffen, in denen wir Forscherinnen und Forscher einladen können – in Deutschland, weil Deutschland eine besondere Verantwortung fühlt den Armeniern gegenüber; in Deutschland, weil Deutschland eine besondere Verantwortung den türkischen und kurdischen, aus der Türkei stammenden Mitbürgern in unserem Land fühlt, die ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft geworden sind; und in Deutschland, weil man in Deutschland aufgrund seiner eigenen Geschichte genau weiß, wie wichtig Aufarbeitung ist, wie Aufarbeitung funktioniert und wie sehr Aufarbeitung, historische Forschung in ihrer gesamten Komplexität die Grundlage schafft für alles andere, was wir uns danach wünschen: Schüleraustausch, Begegnungen, Gesprächsrunden, künstlerische Zusammenkünfte, all das ist unmöglich ohne historische Forschung. Wir kennen die Ereignisse. Ihre Komplexität haben wir jedoch noch längst nicht durchdrungen, sie hat noch viel Stoff für die Forschung übrig.

Aufarbeitung muss dabei – und das kann nicht oft genug betont werden – in professionelle Hände gelegt werden. Wenn wir krank sind, gehen wir zu ausgebildeten Ärzten, wir kommen nicht auf die Idee, uns von Quacksalbern behandeln zu lassen. Wenn wir ein Haus bauen wollen, beauftragen wir einen Architekten. Warum sollten wir ausgerechnet bei einem so komplexen Gegenstand wie der Geschichte und ausgerechnet bei einem so sensiblen und in seinem Verständnis so voraussetzungsreichen Thema wie dem Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich auf diese Professionalität verzichten?

Die Verantwortung als Menschen im oben genannten Sinne zu übernehmen und aus dieser Verantwortung heraus zu reflektieren, was die Erinnerung an dieses Verbrechen für uns heute bedeutet, heißt auch, jeglicher Versuchung zu widerstehen und sich entschieden gegen jeden Versuch zu verwahren, das Gedenken an die armenischen Völkermordopfer für heutige kurzfristige politische Ziele zu instrumentalisieren oder zu missbrauchen, sei es in Deutschland, sei es in jedem anderen Land der Welt. Wir erleben immer wieder – und haben es in der Vergangenheit auch oft erfahren –, dass sich Unterstützer melden, die sich der armenischen Sache nicht aus einem Interesse für die Würdigung der Opfer heraus annehmen, sondern aus ganz anderen Beweggründen und politischen Tagesinteressen. Diese sind keine Bündnispartner, denn sie tragen nicht dazu bei, historische Ereignisse zu verstehen, sie tragen nicht dazu bei, zu versöhnen, zu verstehen, auch die Gegenseite zu verstehen. Jegliche Motivation, das Gedenken an die armenischen Opfer für Zwecke der Ausgrenzung zu instrumentalisieren, ist eine Verhöhnung der Opfer und kein Dienst an den Opfern. Die armenischen Opfer taugen nicht für eine solche Agenda der Ausgrenzung, denn die armenischen Opfer waren im Osmanischen Reich integraler Bestandteil ihres Staates und seiner Gesellschaft, und sie sind genau deswegen zum Opfer geworden.

Diese Komplexität gilt es zu verstehen, und das bedeutet auch, dass die Aufarbeitung der Geschichte der Armenier sich nicht gegen die heutige Türkei richtet, sondern nur mit der Türkei gelingen kann – ganz unabhängig davon, in welchem Zustand sich dieses Land und diese Gesellschaft heute befinden. Dass die Republik Türkei in ihrer offiziellen Politik seit ihrer Gründung ebenso wie die Mehrheit ihrer Bevölkerung bislang die Ereignisse, ihre Dimension und ihre Bedeutung immer noch leugnen, ändert nichts an der Tatsache, dass eine umfassende Auseinandersetzung auch die Nachkommen der Täter betrifft. Eine wachsende Minderheit in der Türkei – unter ihnen viele Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten, die heute selbst Diskriminierung und Verfolgung erleben – diskutiert die Vergangenheit kritisch und sieht die Beschäftigung mit dem Völkermord an den Armeniern auch unter dem Vorzeichen ihres Kampfes um Menschenrechte und Demokratisierung.

Die Einbeziehung türkischer und kurdischer Perspektiven darf allerdings kein Freibrief sein für Versuche der Aufrechnung, Relativierung oder Bagatellisierung. Die Möglichkeit des Gedenkens leidet unter dem ständigen Druck der Verleugnung, der Verharmlosung und der Feindseligkeit, die damit verbunden ist. Das Gedenken leidet auch unter der nach wie vor großen Ignoranz, dem Unwissen und Unverständnis gegenüber dem Thema, gegenüber dem Wesen und der Dimension eines Völkermordverbrechens, gegenüber der Situation der Armenier im Osmanischen Reich ebenso wie den Bedingungen, unter den Armenierinnen und Armenier nach dem Genozid leben. Nicht selten bringt dieses Unverständnis auch Relativierungen hervor, die besonders schmerzen, weil sie aus vermeintlich wohlmeinendem Mund kommen.

All dies sollte gerade die Armenierinnen und Armenier nicht am eigenen Tun hindern. Die Armenier sind aufgerufen, schon einmal anzufangen, sich trotz der widrigen Umstände ihrer Vergangenheit zuzuwenden. Wenn der Völkermord, das Geschehen während des Ersten Weltkrieges der Beginn war, und nach der systematischen Ermordung der Menschen folgte die Zerstörung der armenischen Kulturgüter und danach folgte die Vernichtung der Erinnerung durch Verschweigen und Verleugnen, dann sind die einzigen, die das Erinnern verhindern können, die Träger der Erinnerung selbst, also die Armenier. Die Armenier sind also aufgefordert zu erinnern, Formen zu finden für ihr Gedenken. Die Armenier sind aufgefordert, ihre historische Erfahrung zu integrieren in ihr heutiges Leben. Die Armenier sind aufgefordert, den kulturellen Ausdruck, den Armenier seit Jahrtausenden als Überlebenstechnik gefunden haben zu pflegen und fortzusetzen. Sie stehen vor der Aufgabe, als lebendige Zeugen dazustehen, indem sie sich ihrer Sprache, ihrer Kultur, ihrer Kulturtechniken des Überlebens bewusstwerden, indem sie ihr historisches Erbe annehmen, indem sie sich mit diesem historischen Erbe beschäftigen, auch wenn es komplex und schmerzhaft ist und auch wenn es nationalistischen Vereinfachungen vielleicht entgegenspricht. Denn zu diesem Erbe gehört in der untergegangenen Welt der Westarmenier auch das Osmanische, das Türkische und Kurdische, die Vermischung, die Uneindeutigkeit, die Vielfalt. Ein Berliner Forschungsprojekt (www.houshamadyan.org) macht mit einer Webseite zur Rekonstruktion des Alltagslebens und der Alltagskultur der Armenier im Osmanischen Reich einen Anfang – „eine Seite für das Leben“, wie die Jüdische Allgemeine schreibt.4

Erst auf der Grundlage der Erinnerung, Aufarbeitung und Integration des historischen Erbes, der historischen Erfahrung und der sich von Generation zu Generation auch erneuernden Kulturtechniken des Umgangs mit dem Verlust, kann sich die armenische Gemeinschaft entfalten. Erst dann kann sich die armenische Gemeinschaft auch in die deutsche Gesellschaft einbringen. Nicht wenige Armenierinnen und Armenier in Deutschland tun dies in der Wissenschaft, noch mehr in der Kunst, vor allem im Feld der Musik, einige von ihnen mit Weltruhm. Das, was sie dabei in die deutsche Gesellschaft einbringen, ist eine spezifisch armenische Erfahrung, eine spezifisch armenische Ausprägung, die aber allgemein menschliche Gültigkeit hat, weil sie Themen adressiert, die nicht nur die Armenierinnen und Armenier betreffen, sondern die gesamte Menschheit und damit auch die Deutschen. Es wäre also ein Trugschluss, die Erinnerung an den Genozid an den Armeniern, das Gedenken und die historische Aufarbeitung allein den Armenierinnen und Armeniern überlassen zu können. Die Aufforderung hierzu richtet sich an die deutsche Gesellschaft insgesamt, wir sollten die Armenier – und mit ihnen auch die Aramäer und Griechen, die Türken und Kurden und alle anderen Bevölkerungsgruppen der Region – mit dieser Aufgabe nicht allein lassen.                       

  1. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw22-de-armenier-423826 []
  2. Auswärtiges Amt, Politisches Archiv, R14089, Deutscher Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel Wolff-Metternich an Reichskanzler Bethmann-Hollweg, Bericht Nr. 711, Pera, den 7. Dezember 1915, Randnotiz von Bethmann-Hollweg. []
  3. https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/voelkermord-im-osmanischen-reich-gedenken-bedeutet-verantwortung []
  4. https://www.juedische-allgemeine.de/juedische-welt/eine-seite-fuer-das-leben/ (24.4.2020). []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
elkehartmann (21. Oktober 2020). 105 Jahre nach dem Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich: Für eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Völkermords an den osmanischen Armeniern – gerade in Deutschland. Erinnerungskulturen. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/oi18


elkehartmann

Dr. Elke Hartmann hat an der Freien Universität Berlin Geschichte und Islamwissenschaft studiert. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf der modernen osmanischen und armenischen Geschichte. 2010 Mitgründerin von www.houshamadyan.org. Seit 2015 ist sie - unterbrochen durch Beurlaubungen für Gast- und Vertretungsprofessuren in Berlin, Bamberg und Hamburg - wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Russland-/Asien-Studien der LMU München.

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2 Antworten

  1. Reiner Möckelmann sagt:

    Liebe Frau Hartmann,
    Ihr Artikel hat mir viele wichtige Erkenntnisse gebracht. Gern hätte ich erfahren, ob Sie die in Aussicht gestellten weiteren beiden Artikel ebenfalls veröffentlicht haben.
    Beste Grüße
    Reiner Möckelmann+
    Schröderstraße 4
    10115 Berlin

  2. Liebe Frau Hartmann,

    diesem wichtigen Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.

    Viele Grüße,

    Ulrike Stockhausen (Community Management)

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