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Abgeordnete als Historiker? – Parlamentarische Anerkennung von Völkermorden

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, so wie die 23 Regierungen der anderen Länder dieser Welt, dass der Holodomor in der Ukraine in den 1932-1933 Jahren, ein Genozid an dem ukrainischen Volke, verursacht durch sowjetische Regime unter der Führung von Stalin, ist! [sic]“1


Mit diesen Worten fordert eine Petition seit gut drei Jahren die Anerkennung des Holodomor als Völkermord2 durch den Deutschen Bundestag. Im Herbst 2020 gewann die Petition zusätzlich an Brisanz, als das ukrainische Außenministerium der Deutsch-Ukrainischen Historikerkommission die Schirmherrschaft entzog. Sie hatte sich wegen Uneinigkeit über die Frage des Völkermordbegriffs geweigert, die genannte Petition zu unterstützen, und damit aus ukrainischer Sicht „den Rest des Vertrauens der ukrainischen Seite endgültig verspielt“.3 Ein Artikel des Journalisten Richard Herzinger, der nach Meinung der Botschaft wohl einen angemesseneren Ton trifft, wird auf der Webseite der Botschaft dagegen prominent präsentiert. Herzinger kommt darin zu dem Fazit:

„Ob man den Hungermord von 1932 und 1933 nun einen Genozid, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einfach einen Akt des Massenterrors nennt, ändert nichts an der Schwere des Verbrechens. Mit dessen Verurteilung aber würde der Deutsche Bundestag ein Zeichen der Verbundenheit mit der Ukraine setzen […].“4

Völkermord als lieu de mémoire in der Erinnerungskultur

Warum aber ist eine Entscheidung des Bundestages von solcher Bedeutung, gibt es doch seit 1948 die UN-Völkermordkonvention, die Völkermord juristisch abschließend definiert?5 Dass Debatten um den Begriff nach wie vor aktuell sind und hochemotional geführt werden6, lässt sich mit dem Stellenwert von Völkermorden in den kollektiven Gedächtnissen der Gesellschaften, die im jeweiligen Völkermorddiskurs mit Opfer‑, aber auch Täterzuschreibungen belegt werden.

Ein Völkermord lässt sich nach Pierre Nora als lieu de mémoire beschreiben, in dem ein abstraktes Narrativ mit einem historischen Ereignis in einer objektivierten Erinnerung verbunden wird.7 Ein (Orts‑) Name wird als Erinnerungsort für den Völkermord zu einem selbstreferientiellen Zeichen mit einer doppelten Bedeutung: „[A] site of excess closed upon itself, concentrated in its own name, but also forever open to the full range of its possible significations.”8 Mit anderen Worten – die Debatte um einen Völkermord hat neben der rein inhaltlichen auch eine diskursive Dimension, in der die kollektiven Identitäten der beteiligten Gruppen verhandelt werden. Hervorzuheben ist dabei der rekonstruktive Charakter solcher Erinnerungsorte, die Vergangenes nicht als solches, sondern nur in ihrem Bezug auf die eigene Gegenwart beinhalten. Aus dem normativen Selbstbild der Gruppe kommt ihnen daher eine wertende und handlungsleitende Funktion zu.9

Die Anerkennung als Völkermord ist im europäischen, von den Erfahrungen des Holocaust geprägten, Kontext verbunden mit der Einordnung „in den Kanon einer […] negativen Erinnerungskultur“10 und verleiht dem Narrativ der Opfer in einer eindeutigen Täter-Opferhierarchie eine besondere diskursive, geradezu hegemoniale Kraft.11 In diesem Beitrag wird die Frage nach dem Parlament als Akteur der Erinnerungskultur und seinem Umgang mit Völkermorden als Erinnerungsorten gestellt. An drei Beispielen aus dem osteuropäischen Raum werden verschiedene Funktionen des Parlaments im Diskurs sichtbar gemacht: dem Völkermord an den Armeniern, dem Holodomor und dem Völkermord in Srebrenica.

Das Parlament als außenpolitischer Akteur – der Völkermord an den Armeniern

Die Zwangsdeportation der Armenier aus ihren Siedlungsgebieten im Osmanischen Reich auf sogenannten ‚Todesmärschen‘ in die syrische Wüste 1915/1916, bei denen schätzungsweise anderthalb der zweieinhalb Millionen osmanischen Armenier ihr Leben verloren,12 verschwanden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Gründung der Türkischen Republik schnell aus dem Bewusstsein einer weltweiten Öffentlichkeit. Erst in den 1970er Jahren und dann verstärkt durch die Unabhängigkeit eines Armenischen Nationalstaats rückte der „vergessene Völkermord“ allmählich wieder in das Licht der Öffentlichkeit.13 Obwohl die Verantwortung der osmanischen Führung unterschiedlich eingeschätzt wird,14 ist der Völkermord heute – außerhalb der Türkei15 – weitgehend anerkannt und anlässlich des 100. Jahrestages wieder in das Interesse der Forschung gelangt.16

Schon 1987 erkannte das Europäische Parlament die Ereignisse von 1915/1916 als Völkermord an und bestätigte diese Entscheidung seitdem immer wieder in seinen Plenardebatten.17 Außenpolitisch bedeutete diese Entscheidung einen Einschnitt in den bis dahin sehr engen europäisch-türkischen Beziehungen. Wurde dem NATO-Partner schon 1963 eine Mitgliedschaft in der EWG in Aussicht gestellt, scheiterte der türkische Mitgliedschaftsantrag 1989.18 In dieser Situation bedeutete die Völkermordresolution des Europäischen Parlaments aber nicht nur einen Rückschlag für die türkische Außenpolitik, sondern auch einen Wendepunkt im internationalen Umgang mit dem Völkermord an den Armeniern.

Deportation der Armenier aus Mezire. Bildquelle: Dänisches Nationalarchiv, Kopenhagen, KMA, Sammlung Nachlass Maria Jacobsen
Deportation der Armenier aus Mezire. Bildquelle: Dänisches Nationalarchiv, Kopenhagen, KMA, Sammlung Nachlass Maria Jacobsen

Die armenische Sicht auf den Völkermord war bis zur Gründung der unabhängigen Republik Armenien nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion außenpolitisch kaum von Bedeutung,19 da sie gewissermaßen hinter dem ‚Eisernen Vorhang‘ verborgen blieb. Erst die verhältnismäßig großen armenischen Exilgemeinschaften in Nordamerika und Frankreich brachten die Thematik Ende des 20. Jahrhunderts allmählich in das öffentliche Bewusstsein.20 Als schließlich Ende 2000 eine Vorlage für eine Anerkennung des Völkermords an den Armeniern in den US-Kongress eingebracht wurde, verhinderte erst eine Intervention des Präsidenten persönlich „a diplomatic crisis with Turkey, […] a key U.S. ally in the battle against Islamic fundamentalism”.21 In Frankreich dagegen blieb die vehemente Kritik durch die türkische Regierung erfolglos. Eine entsprechende Resolution wurde einige Monate später von der französischen Nationalversammlung angenommen.22

In Deutschland leben dagegen weit mehr Menschen mit türkischen als mit armenischen Wurzeln.23 Zusätzlich zur Kritik von der türkischen Regierung sah sich der Bundestag daher auch innenpolitischem Druck ausgesetzt, als er sich 2016 mit der Armenien-Resolution befasste.24 Als türkischstämmige Bundestagsabgeordnete sogar Morddrohungen erhielten, wurden diese in der deutschen Öffentlichkeit mit Äußerungen Erdoğans und seiner Regierung in Verbindung gebracht.25 Zur Debatte stand in der Plenarsitzung dann auch kaum die historische Einordnung, sondern vielmehr die Frage nach der außenpolitischen Wirkung eines solchen Parlamentsbeschlusses – oder mit den Worten Rolf Mützenichs (SPD): „Wir als Abgeordnete lassen uns nicht einschüchtern, und zwar […] egal von welcher Seite.“26

Auf zweierlei Weise kann hier das Parlament Einfluss auf außenpolitischer Ebene ausüben. Zum einen positioniert es sich in einer Frage mit außenpolitischen Implikationen anders als die Regierung. Trotz der Kritik aus den Reihen des Bundestages, Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse sich mit den bedrohten Abgeordneten solidarisieren,27 hielt sie sich – wohl mit Blick auf die Beziehungen zur Türkei – zurück. Sie verhinderte im Gegensatz zum US-Präsidenten die Abstimmung zwar nicht, blieb ihr aber doch fern.28 Zum anderen zeigt die Anerkennung durch nationale Parlamente der ‚westlichen Welt‘ durchaus international Wirkung. Die türkische Wende in der Armenienpolitik von internationaler Isolation zu einer bilateralen Annäherung nach 2001 lässt sich mit dem erhöhten Druck durch die internationale Gemeinschaft und die parlamentarischen Debatten um eine Anerkennung des Völkermords in Zusammenhang bringen.29

Gleichzeitig wurde diese Frage in der Türkei aber immer mehr als ein Instrument der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten für eine weitere Aufschiebung des türkischen EU-Beitritts betrachtet. So bestärkten die parlamentarischen Anerkennungen in der Türkei das Gefühl einer „Umzingelung“ durch eine armenische Deutung der Vergangenheit und ließen in der konservativen türkischen Öffentlichkeit den Eindruck einer christlichen Gemeinschaft entstehen, die sich gegen die muslimische Türkei verschworen habe.30 Spätestens mit dem Verfassungsreferendum 2017 als Reaktion auf den gescheiterten Putsch des Vorjahres verabschiedete sich die Türkei unter Erdoğan von einer einseitigen Ausrichtung auf NATO-Beitritt und anvisierte EU-Mitgliedschaft und agiert in den aktuellen Konfliktregionen des Mittelmeerraums, des Nahen Ostens und des Kaukasus heute deutlich eigenmächtiger.31

Auch wenn die in diesem Beispiel behandelten Parlamente für diesen Prozess sicherlich nicht allein verantwortlich zu machen sind, haben sie ihn bestärkt und damit außenpolitische Handlungsmacht bewiesen. Insbesondere zeigen sich Parlamente in ihren außenpolitisch relevanten Entscheidungen damit weniger durch diplomatische Zurückhaltung bestimmt als die jeweiligen Regierungen.

Das Parlament als Ersatz eines gerichtlichen Urteils – der Holodomor32

Ähnliche außenpolitische Implikationen weist – wie oben dargestellt – auch die Debatte um eine Anerkennung des Holodomor als Völkermord auf. Mit dem ukrainischen Begriff Holodomor wird der Hungertod von schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen in der Ukrainischen SSR durch die Requirierung hoher Getreidemengen aus den Kolchosen und die Verweigerung von Nahrungsmittelhilfen für die hungernde Bevölkerung in den Jahren 1931/1932 bezeichnet. In der (westlichen) Geschichtswissenschaft wird heute die Verantwortung Josef Stalins und der sowjetischen Führung weitgehend anerkannt, die den Hungertod weiter Teile der Bevölkerung als Bestrafung für den Widerstand gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft zumindest in Kauf nahmen.33 Eine Beurteilung des Holodomor als Völkermord ist in der Forschung allerdings umstritten.34

Trauernde Engel erinnern heute am Eingang zum ukrainischen ‘Nationalmuseum des Holodomor-Genozids’ in Kiew an die Opfer des Holodomor. Foto: Сарапулов, CC-BY-SA 3.0 unported via wikimedia commons (URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c1/%D0%9F%D0%B0%D1%80%D0%BA_%C2%AB%D0%A1%D0%BB%D0%B0%D0%B2%D0%B0%C2%BB_1.jpg)

Das ukrainische Beispiel zeigt eine weitere Funktion des Parlaments als Austragungsort dieser Debatte. Denn sowohl der Völkermord an den Armeniern als auch der Holodomor sind einer gerichtlichen Beurteilung ratione temporis nicht zugänglich, da sie in die Zeit vor der UN-Völkermordkonvention von 1948/1955 fallen.35 Zudem birgt eine gerichtliche Verfolgung solcher Verbrechen weitere Schwierigkeiten. „Wo kein Kläger, da kein Richter“ heißt ein fester Rechtsgrundsatz, der hier eine „grausame und zugleich resignative“ Wirkung entfaltet.36 Je weiter das historische Ereignis zurückliegt, desto weniger Betroffene können noch Klage erheben. Mit dem Ende der Sowjetunion stellt sich aber auch die Frage, gegen wen sich eine solche Klage richten sollte, sieht sich die Russische Föderation doch selbst als Opfer des Sowjetregimes.37 Zudem gilt im Völkerrecht grundsätzlich das Prinzip der Staatenimmunität. Über einen Staat darf nur mit dessen Einverständnis geurteilt werden.38

Im Unterschied zu einer historischen Aufarbeitung steht bei einem gerichtlichen Urteil die schnelle Aussöhnung der miteinander streitenden Gruppen vor einer umfassenden Darstellung der Ereignisse deutlich im Vordergrund. Dieser Funktion als Bewältigungsstrategie ist es geschuldet, dass gerichtliche Urteile jeweils auf den konkreten Sachverhalt der einzelnen Klage beschränkt bleiben und nicht nach staatlicher, sondern persönlicher Verantwortung fragen.39 Im Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien gegen den serbisch-bosnischen General Radislav Krstić heißt es daher:

„Das Gericht überlässt es den Historikern und Sozialpsychologen, die Dimensionen dieser Episode des Balkankonflikts auszuloten […]. Die anstehende Aufgabe ist bescheidener: aufgrund der […] Beweise herauszufinden, was in diesen neun Tagen geschah, und letztlich, ob der Angeklagte […] daran [sic] strafrechtlich verantwortlich war. […]

[Daher] befindet das Gericht Radislav Krstić für schuldig des […] Völkermordes“.40

Ein Gerichtsurteil kann damit zwar das Verlangen der Opfer nach Gerechtigkeit in der Gegenwart erfüllen, eine langfristige internationale Anerkennung als Völkermord setzt aber darüber hinaus auch die Bestätigung durch die Internationale Gemeinschaft voraus.41 Im Falle des Holodomor bietet sich anstelle eines Gerichtsverfahrens an, diese Bestätigung über nationale Parlamente zu erreichen, die etwa durch Petitionen entsprechender Interessengruppen zu Stellungnahmen aufgefordert werden können.

Die Aufarbeitung des Holodomor als Kernelement eines antisowjetischen Geschichtsbildes sollte nicht nur die traditionell heterogene ukrainische Bevölkerung einen, sondern wurde – insbesondere nach der Orangenen Revolution 200442 – auch als Umorientierung weg von Russland und hin zu Europa verstanden.43 Die gesetzliche Festschreibung des Holodomor als Völkermord 2006 war in der Ukraine aber durchaus umstritten,44 sodass schon der 2010 zum Präsidenten gewählte Viktor Janukowitsch den Holodomor wieder als „‚gemeinsame Tragödie‘ der Völker der Sowjetunion“ bezeichnete.45 Nach dem Euromaidan 2013/14 konnte sich schließlich die Deutung als Völkermord in der Ukraine durchsetzen.46 Sie ist damit aber auch zu einer eindeutig anti-russischen Position geworden. Der Versuch der ukrainischen Regierung, diese Position international durchzusetzen, ist daher als Versuch zu sehen, die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft – ähnlich wie im armenisch-türkischen Beispiel – im Konflikt mit Russland zu gewinnen.

Doch sowohl die Entschließung des Europäischen Parlaments von 2008 als auch die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rats von 2010 weisen zwar auf die Qualifizierung des Holodomor als Völkermord im ukrainischen Recht hin, vermeiden den Begriff selbst aber, indem sie ihn stattdessen als „schreckliches Verbrechen am ukrainischen Volk und gegen die Menschlichkeit“47 verurteilen. Dass diese Entschließungen letztlich einen Kompromiss darstellen, wird in der „bewegenden Aussprache“48 im Europäischen Parlament zu der Entschließung zum Holodomor deutlich. Von den insgesamt 32 Redebeiträgen benennen 16 den Holodomor als Völkermord. Neben vier Abgeordneten aus Großbritannien, Frankreich, Portugal und den Niederlanden sind dies allein sechs Abgeordnete aus Polen und weitere sechs aus Litauen, Lettland, Ungarn, Tschechien und der Slowakei.49

Gerade den Abgeordneten aus den Nachfolgestaaten des Warschauer Pakts scheint eine eindeutige Benennung sowjetischer Verbrechen wichtig zu sein. Deutlich wird hier, wie die Deutung eines historischen Ereignisses über eine möglichst breite Anerkennung in nationalen Parlamenten erreicht werden soll. Die polnische Abgeordnete Grażyna Staniszewska (ALDE) bekräftigte ihr Anliegen etwa damit, dass der Holodomor bereits von „26 Regierungen oder Parlamenten, darunter auch Polen, als Völkermord anerkannt“ werde. Auch Charles Tannock (PDE-DE) sah die Ursache für die Vermeidung des Völkermordbegriffs weniger in fachlichen Bedenken als vielmehr darin, „dass man fürchtet, das heutige Russland zu beleidigen“. Gegen die Benennung als Völkermord, aber auch gegen die Entschließung im Ganzen sprach sich dann auch nur der deutsch-ukrainische Abgeordnete Helmuth Markov (GUE/NGL) aus: Denn wer „nicht gleichzeitig der [anderen Republiken und] Nationalitäten [der Sowjetunion] gedenkt, handelt völkisch und missachtet das Leid aller Betroffenen“.50

Die Position des Brandenburger Linken-Politikers ähnelt der der russischen Botschaft im Streit um die Petitionen zur Anerkennung des Holodomor im Bundestag.51 Anders als zum Völkermord an den Armeniern hat sich dieser – bis Ende 2021 – nicht dazu geäußert. Aber obwohl sich bereits 2017 der Petitionsausschuss gegen eine Befassung mit dem Holodomor aussprach, beschäftigt er sich nun erneut mit der Frage.52 Die ukrainische Botschaft unterstützt die neue Petition jedenfalls aktiv. So forderte der Botschafter in einem Kommentar in der FAZ, „die Bundestagsabgeordneten [müssen] der historischen Verantwortung Deutschlands gerecht werden und den Holodomor als Völkermord anerkennen.“53 Die Bundesregierung dagegen mache es sich – so der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, im Petitionsausschuss – nicht zu eigen, „Ereignisse, die vor 1948 stattgefunden haben, völkerrechtlich als Genozid“ zu bezeichnen.54 Dass der Bundestag hier einen größeren Spielraum hat als das Auswärtige Amt, konnte er allerdings schon mit der Anerkennung des Völkermords an den Armeniern zeigen.

Die Frage nach der Einordnung des Holodomor als Völkermord ist also bislang sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Politik umstritten. Im Ringen um die Deutungshoheit zwischen russischer und ukrainischer Sicht auf den Holodomor zeigt sich die Ukraine aber als ein Staat, der mit großem Selbstbewusstsein auf die nationalen Parlamente anderer Staaten als Mittel dieser Aushandlung zurückgreift.

Die Entstehung eines Erinnerungsortes im Parlament – Srebrenica

Der Bosnienkrieg 1992-1995 war als einer der aus dem Zerfall Jugoslawiens hervorgegangen Konflikte von Beginn an mit ethnischen Säuberungen auf beiden Seiten verbunden.55 Titos Vielvölkerstaat hatte insbesondere in den traditionell heterogenen Siedlungsgebieten Bosnien-Herzegowinas ein schwieriges Erbe hinterlassen.56 Versuche der orthodoxen Serben als im jugoslawischen Staat ehemals dominante Bevölkerungsgruppe möglichst große Teile des jugoslawischen Erbes in einen serbischen Nationalstaat zu überführen genauso wie die Versuche katholischer Kroaten und muslimischer Bosniaken57 ihre nationale Selbstbestimmung zu verwirklichen, wurden über die ethnischen Mehrheitsverhältnisse in den Siedlungsgebieten legitimiert, auch wenn diese erst gewaltsam hergestellt werden mussten.58 Im Juli 1995 erreichte diese Gewalt ihren Höhepunkt. Bosnisch-serbische Armee- und Polizeieinheiten ermordeten 7000-8000 Jugendliche und Männer, die sich zuvor in der UN-Schutzzone Srebrenica aufgehalten hatten.59

Grabsteine der in Srebrenica getöteten Bosniaken auf dem ‘Srebrenica-Potočari Mahn- und Grabmal der Opfer des Völkermords von 1995’. Foto: Michael Büker, CC-BY-SA 3.0 Unported, via wikimedia commons (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/07/Srebrenica_massacre_memorial_gravestones_2009_1.jpg).

Die Einordnung des Massakers von Srebrenica als Völkermord war zunächst umstritten,60 konnte sich aber insbesondere nach den Urteilen des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien international durchsetzen,61 sodass sogar im serbischen Parlament der Opfer von Srebrenica gedacht wurde. Innerhalb der serbischen Bevölkerung wird dies allerdings nach wie vor kritisch gesehen und als den serbischen Opfern ethnischer Säuberungen gegenüber ungerecht empfunden.62

Die Entwicklung Srebrenicas zu dem Erinnerungsort des Bosnienkrieges63 findet auch einen Ausdruck in den parlamentarischen Debatten des Bundestags. Zum ersten Mal befasste sich dieser am 13. Juli 1995 mit den Vorkommnissen in Srebrenica. Bereits zu diesem Zeitpunkt machte Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) in ihrer Erklärung zur Lage deutlich, dass es sich in Srebrenica um eine „Verletzung des Völkerrechts“ handle.64 Dass es für die Bundestagsabgeordneten zunächst einer Aufklärung der Sachlage bedurfte, zeigen die beiden Kleinen Anfragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Grüne) nach den Ereignissen in Srebrenica selbst sowie dem Verbleib der Vermissten und weiterer Verbrechen, die von der Bundesregierung innerhalb weniger Wochen beantwortet wurden. So sei davon auszugehen, dass „zumindest ein Teil der [ca. 8000] vermißten Personen getötet“ wurde.65

In den folgenden Debatten am 30. November und 6. Dezember 1995 zur Beteiligung der Bundeswehr an der Umsetzung des gerade geschlossenen Abkommens von Dayton fiel erstmals der Völkermordbegriff im Zusammenhang mit Srebrenica. In einem offenen Brief hatte Joschka Fischer (Grüne) zuvor die UN-Politik als an Srebrenica gescheitert und eine militärische Durchsetzung des Friedens in Betracht gezogen. Im Bundestag erntete er dafür Kritik von Gregor Gysi (PDS) für den „Mißbrauch“66 des Völkermordbegriffs für militärpolitische Zwecke. Erstmals rücken damit Völkermord und Srebrenica in einen Bedeutungszusammenhang, der mit der Frage nach militärischen Bundeswehreinsätzen weit über die Ermordung von ca. 8000 Bosniaken hinausgeht. Als Peter Struck (SPD) schließlich 1999 die Befürwortung des NATO-Einsatzes im Kosovo mit dem Anspruch begründen konnte, „kein zweites Srebrenica zulassen“ zu dürfen,67 ist Srebrenica in der parlamentarischen Debatte zu einem lieu de mémoire für Kriegsverbrechen und Völkermord geworden.

Auch im Europäischen Parlament konnte sich der Begriff (erst) im Anschluss an die Prozesse in Den Haag weitgehend durchsetzen.68 So wurden die Ereignisse in Srebrenica in den Plenardebatten bis 2005 immer wieder als Völkermord bezeichnet und auch in einer ersten Entschließung des Europäischen Parlaments „zehn Jahre nach Srebrenica“ auf die Einstufung des Verbrechens als Völkermord hingewiesen.69 Dass es schließlich 2009 zu einer zweiten Entschließung des Parlaments und der Einrichtung eines europaweiten „Tag[s] des Gedenkens an den Völkermord von Srebrenica“ am 11. Juli kam,70 dürfte auch auf das persönliche Engagement des Abgeordneten Jelko Kacin (ALDE) zurückzuführen sein. Der slowenische Liberaldemokrat reichte nicht nur zusammen mit anderen Abgeordneten den Entschließungsantrag ein, sondern hielt die Erinnerung an Srebrenica auch als Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses für die Beziehungen der Europäischen Union zu Serbien wach.71 Außerhalb der Aussprachen zu den Srebrenica-Entschließungen war Jelko Kacin der einzige Abgeordnete, der zwischen 2005 und 201472 den Völkermordbegriff in Verbindung mit Srebrenica verwendete. An den Jahrestagen bietet sich dagegen dem gesamten Parlament die Gelegenheit, die etablierte Erinnerungskultur zu bekräftigen. So wurde in der Aussprache vor dem 15. Jahrestag Srebrenica von zwölf Abgeordneten als Völkermord bezeichnet73 und auch 2015 konnte Parlamentspräsident Martin Schulz erklären: „Heute – 20 Jahre später – erneuern wir unsere Verpflichtung: Wir werden Srebrenica nicht vergessen.“74

Fazit

Die Beschäftigung von Parlamenten mit Völkermorden zeigt sich als äußerst vielschichtig. Indem sie sich in der Anerkennungsfrage weniger von diplomatischer Zurückhaltung bestimmen lassen als die jeweilige Regierung, beweisen Parlamente erstens Handlungsmacht als außenpolitische Akteure. Ihre Beschlüsse zeigen zudem auch außenpolitische Relevanz, werden also im Ausland als Autorität anerkannt.

Für Gruppen, die beanspruchen, Opfer eines Völkermords geworden zu sein, stellen Parlamente eine geeignete Plattform dar, die Deutungshoheit über die eigene Geschichte international durchzusetzen. Parlamente bieten daher zweitens einen geeigneten Ersatz zur gerichtlichen Aufarbeitung von Völkermorden und können darüber hinaus die internationale Anerkennung langfristig gewährleisten. Damit bedeutet eine Entscheidung durch die Parlamente aber auch immer eine Positionierung in einem Deutungskampf zwischen Täter- und Opfergesellschaft.

Parlamentarische Debatten sind drittens also selbst am Diskurs beteiligt. Sie bilden gesellschaftliche Debatten ab, indem sie aktuelle Themen des öffentlichen Interesses behandeln. Über parlamentarische Anfragen können Abgeordnete Zugriff auf sonst unzugängliche Informationen erhalten und diese in die Bevölkerung hineintragen. Als Multiplikatoren der politischen Meinungsbildung können Politiker – wie etwa Joschka Fischer (Grüne) mit seinen „Bosnien-Thesen“ – den gesellschaftlichen Diskurs leiten und auf die Entstehung von Erinnerungsorten hinwirken. Der Einfluss einzelner engagierter Abgeordneter sollte demnach nicht unterschätzt werden. Die Einrichtung von Gedenktagen sowie die symbolische Bedeutung von Jahrestagen spielen als Gelegenheit zur Manifestation der etablierten Erinnerungskultur eine bedeutende Rolle.

Die Anerkennung von Völkermord ist keine bloß historische Sachfrage. Den Parlamenten kommt vielmehr ein großes Gewicht in der Aushandlung der Deutungshoheit zwischen Täter- und Opfergruppen im Völkermorddiskurs zu. Sie können diese Macht nutzen, um auf geschehenes Unrecht aufmerksam zu machen und den Opfern Anerkennung zu schenken. Sie können aber auch den Versöhnungsprozess behindern, wenn sie in den Tätergesellschaften das Gefühl verstärken, international die Selbstbestimmung über die eigene Geschichte zu verlieren und selbst ‚Opfer‘ des Völkermorddiskurses zu sein. Diese Dimensionen der Anerkennung von Völkermord sollten Parlamente bei ihrer Entscheidung abwägend berücksichtigen.

DOI: https://doi.org/10.5282/ek/8916

  1. Deutscher Bundestag: ‚Petition 89118‘ vom 14.12.2018, auf: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_14/Petition_89118.nc.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  2. Zum Synonym Genozid – Völkermord vgl. Art. „Genozid“. In: Duden. Mannheim et al. 242006, S. 445. []
  3. Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: ‚Die Ukraine widerruft die Schirmherrschaft über die „Deutsch-Ukrainische Historikerkommission“‘ vom 24.09.2020, auf: https://germany.mfa.gov.ua/de/news/shchodo-tzv-nimecko-ukrayinskoyi-komisiyi-istorikiv (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  4. Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: ‚„An Stalins Hungermord traut sich der Bundestag nicht heran“ – Kommentar des Botschafters der Ukraine in Deutschland Dr. Andrij Melnyk zum Jahrestag des Andenkens an Holodomor‘ vom 30.11.2020, auf: https://germany.mfa.gov.ua/de/news/chomu-bundestag-niyak-ne-nasmilitsya-viznati-golodomor-genocidom-posol-ukrayini-u-frn-andrij-melnik-u-komentari-dlya-zhurnalu-cicero (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  5. Vgl. zur Entstehung der UN-Völkermordkonvention Holter, Tatjana: Völkermord im Parlament. Der schlichte Parlamentsbeschluss des Deutschen Bundestages zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern als Problem zwischen Verfassung und Politik. Berlin 2020, S. 55-59. []
  6. Vgl. auch die Warnung des armenischen Premierministers Nikol Paschinjan vor dem türkisch-aserbaidschanischen Versuch, mit dem Bergkarabachkrieg den Völkermord von 1915/16 fortzuführen, bei Reuters: ‚Armenia says Turkey seeks to continue genocide in Nagorno-Karabakh‘ vom 07.10.2020, auf: https://www.reuters.com/article/us-armenia-azerbaijan-pashinyan-idUSKBN26S0OS (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  7. Vgl. Nora, Pierre et al. (Hg.): Les lieux de mémoire. 3 Bd. Paris 1984-1992. Vgl. zur Einordnung Erll, Astrid: Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskulturen. Eine Einführung. Stuttgart ³2017, S. 20. []
  8. Nora, Pierre: Between Memory and History: Les Lieux de Mémoire. In: Representations 26 (1989), S. 7‑24, hier S. 23f. []
  9. Vgl. Assmann, Jan: Kollektives Gedächtnis und kulturelle Identität. In: Assmann, Jan / Hölscher, Tonio (Hgg.): Kultur und Gedächtnis. Frankfurt a.M. 1988, S. 9-19, hier S. 13-15. []
  10. Mehler, Daniela: Serbische Vergangenheitsaufarbeitung. Normwandel und Deutungskämpfe im Umgang mit Kriegsverbrechen, 1991-2012. Bielefeld 2015, S. 267. []
  11. Vgl. auch zur Verstärkung der „dichotomen Freund-Feind-Identitäten“ durch die Verwendung des Begriffes Völkermord in Urteilen des Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Mehler: Serbische Vergangenheitsaufarbeitung, S. 269. []
  12. Vgl. zu den ‚Todesmärschen‘ etwa den Beitrag auf diesem Blog: Hartmann, Elke: Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich. In: Erinnerungskulturen. Erinnerung und Geschichtspolitik im östlichen und südöstlichen Europa. Online verfügbar unter: https://erinnerung.hypotheses.org/8344 (letzter Zugriff 01.12.2021).  Vgl. zur historischen Darstellung daneben auch Hofmann, Tessa: Մեծ եղեռն – der Große Frevel. Der Völkermord an den ArmenierInnen im Überblick. In: Kunter, Katharina et al. (Hgg.): 100 Jahre Leugnung. Der Völkermord an den ArmenierInnen. Beiträge zu einer multiperspektivischen Erinnerungskultur in Deutschland. Münster 2017, S. 11-35, hier S. 17-35. []
  13. Vgl. zur Rezeption Bayraktar, Seyhan: Politik und Erinnerung. Der Diskurs über den Armeniermord in der Türkei zwischen Nationalismus und Europäisierung. Bielefeld 2010, S. 97f. und S. 178f. []
  14. Vgl. zu den nach wie vor strittigen Fragen in der Beurteilung ebd., S. 35f. []
  15. Der Völkermordbegriff stellt in der Türkei nach wie vor eine Grenze des Sagbaren dar. Vgl. ebd., S. 270f. Die öffentliche Auseinandersetzung um die Völkermordfrage polarisiere die Türkische Gesellschaft zunehmend, zugleich sei aber auch die regierungskritische Seite an den türkischen Diskurs gebunden, um die türkische Bevölkerung zu erreichen. []
  16. Vgl. etwa die Beiträge von Elke Hartmann auf diesem Blog. Online verfügbar unter: https://erinnerung.hypotheses.org/author/elkehartmann (letzter Zugriff 21.12.2021). Vgl. auch Shirinian, George (Hg.): 100 Jahre Leugnung; Genocide in the Ottoman Empire. Armenians, Assyrians, and Greeks, 1913-1923. New York / Oxford 2017; Hosfeld, Rolf: Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern. München 2015; Staudt, Kirsten: Strategien des Gehörtwerdens. Völkermord an den Armeniern als Politikum: ein deutsch-französischer Vergleich. Bielefeld 2015; Manutscharjan, Aschot L.: Das Wort „Genozid“ gab es noch nicht: 100 Jahre Völkermord an den Armeniern. In: Osteuropa 65 (2015), S. 643-657; De Waal, Thomas: Aneinandergekettet: Armenier und Türken im Schatten des Genozids, übers. von Andrea Huterer. In: Osteuropa 65 (2015), S. 113-128. []
  17. Zuletzt etwa aus Anlass des 100. Jahrestages: Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 15.04.2015, auf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-8-2015-04-15-ITM-015_DE.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). Vgl. zu der ersten Armenierresolution des Europäischen Parlaments von 1987 und deren Rezeption in der Türkei Bayraktar: Politik und Erinnerung, S. 157-160. []
  18. Vgl. Dembinski, Matthias: Bedingt handlungsfähig. Eine Studie zur Türkeipolitik der Europäischen Union. O.O. 2001, S. 10-12, der im Wandel von einer Wirtschafts- zu einer Wertegemeinschaft einen Hauptgrund für das letztendliche Scheitern der „ambitionierte[n] Ziele“ des Ankara-Abkommens sieht. []
  19. Vgl. Bayraktar: Politik und Erinnerung, S. 37-39 zu „internationale[r] und türkische[r] Amnesie“. []
  20. Vgl. zu der Einbeziehung der Diasporagemeinschaften in die armenische Außenpolitik ebd., S. 178f. und zur französischen Exilgemeinschaft Staudt: Strategien des Gehörtwerdens, S. 130. So sei ein Großteil der Vorfahren der 300.000-500.000 Franzosen armenischer Abstammung Überlebenden des Völkermords. []
  21. Washington Post: ‚Hastert Withdraws ‘Genocide’ Resolution‘ vom 20.10.2000, auf: https://www.washingtonpost.com/archive/politics/2000/10/20/hastert-withdraws-genocide-resolution/b550333d-7c1e-4c46-b801-428151c5efb5/ (letzter Zugriff am 01.12.2021). Vgl. dazu Bayraktar: Politik und Erinnerung, S. 188f. []
  22. Vgl. ebd., S. 189f. und 194. []
  23. Vgl. Staudt: Strategien des Gehörtwerdens, S. 133f. sowie 252-256. []
  24. Vgl. Halm, Dirk / Söylemez, Seçkin: Positionen von Migrantenorganisationen in grenzüberschreitenden politischen Debatten. In: Leviathan 45,2 (2017), S. 221-254, hier S. 221f. sowie 242-246. []
  25. Vgl. Süddeutsche Zeitung: ‚Erdoğan fordert, Deutschland solle Rechenschaft über Holocaust ablegen‘ vom 06.06.2016, auf: https://www.sueddeutsche.de/politik/armenien-resolution-im-bundestag-erdogan-fordert-deutschland-solle-rechenschaft-ueber-holocaust-ablegen-1.3021729 (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  26. Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 173. Sitzung (02.06.2016), S. 17028. Über die Einordnung der Ereignisse als Völkermord waren sich alle Redner einig. Vgl. ebd., S. 17028-17039. Vgl. auch Holter: Völkermord im Parlament, S. 90f. []
  27. Vgl. Spiegel: ‚Abgeordnete verlangen klare Worte Richtung Türkei‘ vom 08.06.2016, auf: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/erdogan-deutsche-abgeordnete-fuerchten-um-ihre-sicherheit-a-1096526.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  28. Vgl. Spiegel: ‚So eskalierte der Streit über die Armenien-Resolution‘ vom 09.06.2016, auf: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkei-und-die-armenien-resolution-so-eskalierte-der-streit-a-1096618.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  29. Vgl. Bayraktar: Politik und Erinnerung, S. 196f. []
  30. Vgl. zur Einschätzung der EU in der türkischen Öffentlichkeit Anfang der 2000er Jahre ebd., S. 211-215. []
  31. Vgl. zum Scheitern des EU-Beitritts und der Umorientierung der Türkei Göğüş, Idil / Dembinski, Matthias: Die Türkei und die EU: Der Bruch der europäisch-türkischen Beziehungen und Perspektiven für neue Wege. In: PRIF Spotlight (2017), S. 1-4 sowie zur neuen türkischen Außenpolitik als Hemmnis für die EU-Mitgliedschaft Spiegel: ‚EU-Kommission sieht „schwerwiegende Rückschritte“ in der Türkei‘ vom 06.10.2020, auf: https://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-eu-kommission-sieht-schwerwiegende-rueckschritte-bei-beitrittskandidat-a-4cd50415-f0bd-4cb7-8a30-454839a2915d (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  32. Ukrainisch; aus голод (holod) für Hunger und мор (mor) für Tod/Vernichtung zusammengesetzt. []
  33. Vgl. insgesamt Snyder, Timothy: Bloodlands. Europa zwischen Hitler und Stalin. München 22011, S. 43-65. Vgl. zu den Opferzahlen ebd., S. 60 sowie zur Verantwortung Stalins ebd., S. 51-54. []
  34. Vgl. zu einer Kritik des Völkermordbegriff zuletzt Applebaum, Anne: Roter Hunger. Stalins Krieg gegen die Ukraine. München 2019, S. 433-449. Vgl. ebenso Burmistr, Svetlana: Holodomor – der organisierte Hungertod in der Ukraine 1932-1933. In: Benz, Wolfgang (Hg.): Vorurteil und Genozid. Ideologische Prämissen des Völkermords. Wien et. al. 2010, S. 61-86, hier S. 85f. Vgl. dagegen etwa Snyder: Bloodlands, S. 60, der Raphael Lemkin mit dem „Fall der Ukraine ‚[als] das klassische Beispiel eines sowjetischen Völkermords‘“ zitiert. []
  35. Vgl. Holter: Völkermord im Parlament, S. 57-60. Zwar habe auch der Völkermord an den Armeniern Lemkin zu der rechtlichen Definition von Völkermord „inspiriert“, er sei allerdings erst 1948 nach den Erfahrungen des Holocaust als Straftatbestand in der UN-Völkermordkonvention festgeschrieben worden. In Deutschland sei sie erst 1955 in Kraft getreten, sodass der Völkermord an den Armeniern „aus dem zeitlichen Anwendungsbereich der Norm heraus[falle]“. Ebd., S. 58. []
  36. Nußberger, Angelika: Vergangenheitsbewältigung und Recht – eine fortwirkende Herausforderung. In: Nußberger, Angelika / von Gall, Caroline (Hgg.): Bewusstes Erinnern und bewusstes Vergessen. Tübingen 2011, S. 26‑47, hier S. 33. []
  37. „In particular, the Russian Federation did not exist in 1940 and the Soviet Union was a totalitarian State in which a large number of families suffered under Stalin’s regime and millions of people were subjected to killings without a fair trial.” So etwa der russische Richter Dmitri Iwanowitsch Dedow in seiner abweichenden Meinung zum Urteil im Rahmen des Katyn-Massakers in European Court of Human Rights. Grand Chamber: Case of Janowiec and Others v Russia, Judgement. Straßburg 2013, S. 65. []
  38. Vgl. Nußberger: Vergangenheitsbewältigung, S. 34f. []
  39. Vgl. zur Problematik gerichtlicher Urteile in historischen Sachfragen Stolleis, Michael: Der Historiker als Richter – der Richter als Historiker. In: Stolleis, Michael et al. (Hgg.): Geschichte vor Gericht. Historiker, Richter und die Suche nach Gerechtigkeit. München 2000, S. 173-182, S. 180f. []
  40. Bogoeva, Julija / Fetscher, Caroline (Hgg.): Srebrenica. Ein Prozeß. Dokumente aus dem Verfahren gegen General Radislav Krstíc vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Frankfurt am Main 2002, S. 302 und 306. []
  41. Vgl. dazu etwa den Rückzug der Sowjetunion aus den Nürnberger Prozessen und die damit einhergehenden Schwierigkeiten für dessen Anerkennung während des Kalten Kriegs bei Paech, Norman: Die Nürnberger Prozesse. Fallbeispiel für universelle Völkerrechtssetzung? In: Sicherheit und Frieden 16,4 (1998), S. 198-204, hier S. 204. Vgl. für die internationale Durchsetzung des Völkermordterminus zu Srebrenica Mehler: Serbische Vergangenheitsaufarbeitung, S. 269. []
  42. Vgl. zum Ziel der EU-Mitgliedschaft nach der gewaltfreien ‚orangenen Revolution‘ 2004 den Vortrag des stellvertretenden Premierministers der Ukraine im Bundestag zum Ukrainetag vom 30.05.2005 bei Rybatschuk, Oleh: Die europäische Idee vereint die Ukrainer. In: Osteuropa 55,7 (2005), S. 117-122. []
  43. Vgl. zur Erhebung des Holodomor zum „Staatssymbol“ für Einheit und Demokratie und die Polarisierung zwischen Ost- und Westukraine vor dem Euromaidan Jilge, Wilfried: Holodomor und Nation: Der Hunger im ukrainischen Geschichtsbild. In: Osteuropa 54,12 (2004), S. 146-163, insbesondere S. 162f. []
  44. Vgl. zu der Kritik an Juschenkos Erinnerungspolitik Zhurzhenko, Tatiana: Erinnerungskonflikte. Gedenkpolitik im postsowjetischen Charkiv. In: Osteuropa 65,4 (2015), S. 153-171, hier S. 158f. So sei etwa in Charkiw bei den Bürgermeisterwahlen 2006 ein Gegner Janukowitschs gewählt worden, dem es gelungen sei, ein bereits geplantes Holodomor-Denkmal an den Stadtrand zu verdrängen. []
  45. Das Zitat findet sich noch ohne Quellenangabe bei Simon, Gerhard: Analyse. ‚80 Jahre Holodomor – die Große Hungersnot in der Ukraine‘ vom 28.11.2013, auf: https://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/174179/analyse-80-jahre-holodomor-die-grosse-hungersnot-in-der-ukraine?p=all (letzter Zugriff am 01.12.2021). Die Äußerung hatte zu der Zeit allerdings große Aufmerksamkeit erzeugt und Kritik in der Ukraine hervorgerufen. Vgl. Kyiv Post: ‚Several Ukrainian delegates to PACE leave session hall during Yanukovych’s speech‘ vom 27.04.2010, auf: https://www.kyivpost.com/article/content/ukraine/politics/several-ukrainian-delegates-to-pace-leave-session-65157.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  46. Vgl. die Darstellung des radikalen Bruchs mit Janukowitschs Geschichtspolitik durch den Sturz der Leninstatuen in der Ukraine nach dem Euromaidan bei Zhurzhenko: Erinnerungskonflikte, S. 167-169. []
  47. Vgl. PACE: ,Commemorating the victims of the Great Famine (Holodomor) in the former USSR’ vom 28.04.2010, auf: https://pace.coe.int/en/files/17845/html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  48. So die Präsidentin des Europäischen Parlaments in Europäisches Parlament: ‚Plenardebatten‘ vom 22.10.2008, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=CRE&reference=20081022&secondRef=ITEM-014&language=DE&ring=P6-RC-2008-0571 (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  49. Vgl. die Redebeiträge der Abgeordneten ebd. []
  50. Vgl. für die Zitate jeweils unter den entsprechenden Abgeordneten ebd. []
  51. Vgl. etwa den Vorwurf der russischen Botschaft, die ukrainische Deutung kategorisiere die Opfer nach „nationaler Zugehörigkeit“, bei Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland: ‚Stellungnahme der russischen Botschaft in Deutschland‘ vom 27.02.2020, auf: https://russische-botschaft.ru/de/2020/02/27/stellungnahme-der-russischen-botschaft-in-deutschland/ (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  52. Vgl. die Ablehnung auf Deutscher Bundestag: ‚Petition 67499. Abschlussbegründung‘ vom 05.09.2017, auf: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_09/_06/Petition_67499.abschlussbegruendungpdf.pdf (letzter Zugriff am 01.12.2021). Vgl. die zweite Petition auf Deutscher Bundestag: ‚Petition 89118‘ vom 14.12.2018, auf: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_14/Petition_89118.nc.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  53. Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: ‚Artikel vom Botschafter der Ukraine Dr. Andrij Melnyk in der F.A.Z. „Holodomor als Genozid anerkennen“‘ vom 22.02.2020, auf: https://germany.mfa.gov.ua/de/news/stattya-posla-andriya-melnika-viznati-golodomor-genocidom (letzter Zugriff am 01.12.2021). Vgl. Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: ‚Die Unterstützung der auf der Webseite des Deutschen Bundestags veröffentlichten Petition der Anerkennung des Holodomor 1932-1933 in der Ukraine als Genozid an dem ukrainischen Volke‘, vom 08.05.2019 auf: https://germany.mfa.gov.ua/de/news/72350-pidtrimka-peticiji-shhodo-viznannya-golodomoru-v-ukrajini-1932-1933-rokiv-genocidom-ukrajinsykogo-narodu-na-veb-storinci-nimecykogo-bundestagu (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  54. Deutscher Bundestag: ‚Pestizideinsatz, Periodenprodukte, Ukraine-Holodomor‘ vom 21.10.2019, auf: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-pa-petitionen-662210 (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  55. Vgl. zu den Hintergründen des Bosnienkrieges Calic, Marie-Janine: Südosteuropa. Weltgeschichte einer Region. München 2016, S. 570f. Vgl. zu den ethnischen Säuberungen zur Schaffung homogener Siedlungsgebiete durch die serbische und dann auch die kroatisch-bosniakische Seite Brunnbauer, Ulf / Buchenau, Klaus: Geschichte Südosteuropas. Stuttgart 2018, S. 406f. []
  56. Vgl. zur meist unbelasteten Beziehung zwischen den Ethnien unter Tito Fink, Matthias: Srebrenica. Chronologie eines Völkermords oder was geschah mit Mirnes Osmanović. Hamburg 2015, S. 9f. []
  57. Mit Bosniaken wird eine – größtenteils muslimische – südslawische Ethnie bezeichnet; mit Bosniern hingegen werden allgemein die Bewohner Bosnien-Herzegowinas bezeichnet. Vgl. Fink: Srebrenica. Chronologie eines Völkermords, S. 9f. Anm. 4. []
  58. Vgl. zur Strategie ethnischer Säuberungen Brunnbauer: Geschichte Südosteuropas, S. 405f. []
  59. Vgl. Calic: Südosteuropa, S. 574. []
  60. Zu der zweifellos berechtigten Kritik, ‚der Westen‘ mache es sich zu einfach, wenn er die Serben nur als Täter und die Bosniaken nur als Opfer im Bosnienkrieg sehe, vgl. Mojzes, Paul: Balkan genocides. Holocaust and ethnic cleansing in the twentieth century. Lanham et al. 2011, S. 193. Vgl. auch Vuković, Tanja: Der Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 in perspektivischen Kriegsgeschichten. Marburg 2013, S. 4, die „keine Seite in Schutz nehmen oder zum Sündenbock machen“ wolle. Bis heute wird der Völkermordbegriff auch im deutschsprachigen Raum von manchen als westliche Propaganda abgelehnt. Vgl. etwa das Zitat Peter Handkes in Dorin, Alexander: Srebrenica. Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus. Berlin 2010, S. 5: „Die Antiserben sind für mich auf andere Weise genauso übel und unerträglich wie die Antisemiten in ihrer schlimmsten Zeit.“ Vgl. auch den Eklat um die Verleihung des Literaturnobelpreises an Peter Handke bei Spiegel: ‚Kosovo erklärt Handke zur Persona non grata‘ vom 11.12.2019, auf: https://www.spiegel.de/kultur/literatur/kosovo-erklaert-peter-handke-zur-persona-non-grata-a-1300851.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  61. Vgl. dazu die Übernahme Srebrenicas in den „Kanon einer europäischen negativen Erinnerungskultur“ im Zusammenhang mit den ersten Urteilen bei Mehler: Serbische Vergangenheitsaufarbeitung, S. 267. Vgl. zu den Völkermord bejahender Literatur etwa Fink: Srebrenica. Chronologie eines Völkermords; Nettelfield, Lara J. / Wagner, Sarah E.: Srebrenica in the aftermath of genocide. Cambridge 2014; Mojzes: Balkan Genocides. []
  62. Vgl. die Debatte um den Inhalt einer Resolution des serbischen Parlaments zu den Verbrechen im Bosnienkrieg, darunter auch Srebrenica, bei Mehler: Serbische Vergangenheitsaufarbeitung, S. 282-289. []
  63. So auch ebd., S. 253: „In den Monaten nach Srebrenica setzte im internationalen Diskurs eine begriffliche Verkürzung ein. Srebrenica wurde zum Symbol für einen irrationalen Exzess von ethnischer Gewalt, der untrennbar mit einer Schuldzuweisung gegenüber „den Serben“ verknüpft war.“ []
  64. Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 49. Sitzung (13.07.1995), S. 4045. []
  65. Deutscher Bundestag: ‚Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Verbleib der Verschwundenen aus Srebrenica (07.11.1995), S. 2. Vgl. auch Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Was geschah in Srebrenica? (20.09.1995). []
  66. Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 76. Sitzung (06.12.1995), S. 6647. Vgl. für Schäuble ebd., S. 6640. Vgl. zu Fischers „Bosnien-Thesen“ ‚Gefeiert oder gefoltert?‘ In: Der Spiegel (32/1995), S. 32f. []
  67. Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 31. Sitzung (26.03.1999), S. 2580. []
  68. Vgl. zur Bezeichnung als Völkermord den Beitrag von Pat Cox (ELDR) Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 16.09.1998, auf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-4-1998-09-16-ITM-007_DE.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). Vgl. Sarah Ludfords (ALDE) Verweis auf die Prozesse bei Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 25.10.2004, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+CRE+20041025+ITEM-012+DOC+XML+V0//DE (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  69. Vgl. Europäisches Parlament: ‚Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft des Balkans zehn Jahre nach Srebrenica‘ vom 07.07.2005, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2005-0296+0+DOC+XML+V0//DE (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  70. Europäisches Parlament: ‚Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu Srebrenica‘ vom 15.01.2009, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2009-0028&language=DE&ring=P6-RC-2009-0022 (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  71. Vgl. zu Kacins Berichterstattertätigkeit Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 24.10.2007, auf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-6-2007-10-24-ITM-012_DE.html (abg. am 01.12.2021). Vgl. den gemeinsamen Entschließungsantrag von sechs Fraktionen bei Europäisches Parlament: ‚Gemeinsamer Entschließungsantrag‘ vom 12.01.2009, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P6-RC-2009-0022&language=DE (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  72. Seit 2014 werden die Plenardebatten im Internet nicht mehr in deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt, sodass eine Einschätzung der letzten beiden Wahlperioden nicht möglich war. []
  73. Vgl. die Aussprache zur Einrichtung eines Gedenktages zum 15. Jahrestag bei Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 15.01.2009, auf: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2009-0028&language=DE&ring=P6-RC-2009-0022 (letzter Zugriff am 01.12.2021). []
  74. Europäisches Parlament: ‚Plenardebatte‘ vom 06.07.2015, auf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-8-2015-07-06-ITM-002_DE.html (letzter Zugriff am 01.12.2021). []

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Felix Bok (18. Februar 2022). Abgeordnete als Historiker? – Parlamentarische Anerkennung von Völkermorden. Erinnerungskulturen. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/oi1i


Felix Bok

Felix Bok studiert Osteuropäische Geschichte und Türkische Studien im Osteuropastudiengang der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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2 Antworten

  1. Lieber Herr Bok,

    diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.

    Viele Grüße

    Ulrike Stockhausen (Community Management)

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